Bund, Kantone und Gemeinden haben sich am Freitag an der zweiten nationalen Asylkonferenz auf die neuen Strukturen mit sechs Asylregionen geeinigt. Noch in diesem Jahr sollen die konkreten Standorte für die Bundeszentren gefunden werden.
Aus der grundlegenden grossen Reform soll ein faires und rasches Asylverfahren resultieren, wie Sommaruga das übergeordnete Ziel umschrieb. Mit dem Anfang Jahr in Zürich eröffneten Testzentrum hätten die neuen Verfahren getestet werden können und die ersten Erkenntnisse daraus seien positiv.
„Wir sind noch nicht am Ziel, aber wir sind auf Kurs und einen wichtigen Schritt weitergekommen“, fasste die Justizministerin die Entscheide der Konferenz zusammen. Mit der Neustrukturierung soll in Zukunft eine Mehrheit der Asylverfahren in Zentren des Bundes rechtskräftig abgeschlossen werden, so dass die Kantone weniger Asylsuchende übernehmen müssen. Dafür benötigt der Bund deutlich mehr Unterbringungsplätze für Asylsuchende, nämlich 5000 statt der bisherigen 1600.
Verteilung auf sechs Regionen
Die Verteilung der Plätze verfolgt gemäss den Entscheiden der Asylkonferenz anteilsmässig entsprechend der Bevölkerungsgrösse der Regionen. In der Region Westschweiz (Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS) sollen 1280 Plätze bereitgestellt werden.
In der Region Nordwestschweiz (AG, BL, BS und SO) sind es 840 Plätze, in der Region Bern 620 Plätze und in der Region Zürich 870 Plätze. Für die Region Zentral- und Südschweiz (LU, NW, OW, SZ, TI, UR und Zug) werden 690 Plätze notwendig sein und in der Region Ostschweiz (AR, AI, GL, GR, SH, SG und TG) 700 Plätze.
In jeder der sechs Regionen soll der Bund ein Verfahrenszentrum und bis zu drei Ausreisezentren betreiben. Die künftigen Bundeszentren sollen für Verfahrenszentren mindestens 350 Plätze und als Ausreisezentren mindestens 250 Plätze anbieten.
Zusätzlich betreibt der Bund zwei besondere Zentren für Asylsuchende in Bundeszuständigkeit, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder die durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb eines Verfahrens- oder Ausreisezentrums erheblich stören.
Jeder Kanton wird mindestens zehn Prozent seines Anteils am Verteilschlüssel übernehmen müssen, um eine Beteiligung aller Kantone an der Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen zu gewährleisten.
Kantonen, die besondere Leistungen als Standort- oder Flughafenkanton erbringen, werden weniger Asylsuchende zugewiesen.
Standorte noch in diesem Jahr bestimmen
Die Standorte sollen bis Ende dieses Jahres zuhanden der Arbeitsgruppe Neustrukturierung bezeichnet werden. „Ich gehe davon aus, dass man Standorte finden wird, ohne dass jemandem etwas aufgezwungen werden muss“, sagte Sommaruga.
Die Kantone einer Region schaffen zudem unter frühzeitigem Einbezug der betroffenen Städte und Gemeinden bis Ende 2018 die notwendigen Administrativhaftplätze für die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht.
Bis im Sommer will das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Bundesrat die Botschaft zur Neustrukturierung zur Verabschiedung und zur Überweisung ans Parlament vorlegen.
Schneller, aber fair
Mit den neuen gesetzlichen Regelungen sollen die Asylgesuche beschleunigt behandelt werden. Nach einem dreiwöchigen Vorbereitungsverfahren sollen beispielsweise im Dublin-Verfahren noch 140 Arbeitstage bis zu einem rechtskräftigen Asylentscheid benötigt werden.
Gemäss dem Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektioren, dem Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser, sollen die Kantone mit dem neuen Verfahren rund 90 Millionen Franken jährlich einsparen können.