Der Bundesrat will den Militärflugplatz im zürcherischen Dübendorf weiterhin fliegerisch nutzen. Er sucht einen zivilen Betreiber für die heute wenig genutzte Piste. Entstehen soll ein Flugfeld für die Geschäftsfliegerei, Leichtaviatik und Werkfliegerei.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde beauftragt, einen Betreiber für die nächsten 20 Jahre zu finden. Bis spätestens Mitte 2014 sollen die Ergebnisse und mögliche Interessenten bekannt sein, wie der Bundesrat am Donnerstag mitteilte.
Der bisherige Betreiber des Flugplatzes, das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), könne die Piste aus finanziellen Gründen mittelfristig nicht mehr weiter betreiben. Seit Jahren ist bekannt, dass das VBS den Militärflugplatz in Dübendorf nur noch bis längstens Ende 2014 nutzen wird.
Die Armee will nun ein neues Stationierungskonzept erarbeiten und entscheiden, welche militärischen Nutzungen in Dübendorf bleiben. Aus finanziellen Gründen käme gemäss Mitteilung höchstens eine Basis für Helikopter in Frage.
Der Flugplatz Dübendorf stelle aus Sicht der Luftfahrt eine einmalige Reserve dar, insbesondere in Verbindung mit dem Flughafen Zürich-Kloten, schreibt der Bundesrat. Deshalb hatte er in Auftrag gegeben, eine vermehrte zivile Mitbenützung des Flugplatzes zu prüfen.
UVEK und VBS haben die wirtschaftlichen und raumplanerischen Auswirkungen einer militärisch-zivilen Nutzung untersucht. Ihre Studie kommt zum Schluss, dass die untersuchten fliegerischen Nutzungsvarianten machbar sind und ein Teil des Flugplatzes für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann.
Enttäuschte Zürcher Regierung
Der Zürcher Regierungsrat reagierte am Donnerstag enttäuscht. Der Entscheid des Bundesrates sei unverständlich und nicht nachvollziehbar, heisst es in der Mitteilung. Der Regierungsrat kritisiert, dass der Kanton nicht vorgängig angehört worden sei. Man werde vor vollendete Tatsachen gestellt.
Die Zürcher Regierung hatte sich mehrfach gegen eine künftige aviatische Nutzung des Flugplatzes Dübendorf ausgesprochen. Ihrer Ansicht nach würde mit einem Flugbetrieb das raumplanerische und volkswirtschaftliche Potenzial des Areals nicht ausgeschöpft.
Der Entscheid sei vor allem auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen zum Flughafen Zürich nicht nachvollziehbar, heisst es weiter. Der Regierungsrat warnt vor einer „über Jahrzehnte anhaltende Planungs- und Rechtsunsicherheit“.
Der Raumbedarf für die weitere Nutzung am Flugplatz Dübendorf sei völlig offen, schreibt die Zürcher Regierung mit Blick auf einen geplanten Innovationspark. Man erwarte, dass der Bund den Entscheid des Parlaments respektiere und die Erstellung eines solchen Parks am Kopf des Flugplatzes mit mindestens 30 bis 50 Hektaren Fläche kurzfristig ermögliche.
National- und Ständerat hatten in der Wintersession 2012 das totalrevidierte Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) verabschiedet. Dieses sieht unter anderem die Errichtung eines nationalen Innovationsparkes an mehreren Standorten vor. Das Areal des Militärflugplatzes ist einer davon.