In Schweizer Schulen soll künftig wieder mehr getrommelt, gefiedelt, gezupft oder gesungen werden. Bundesrat Alain Berset hat sich vor den Medien für die Musikförderung stark gemacht, über die das Volk am 23. September abstimmt.
„Die musikalische Bildung ist genauso wichtig wie Schreiben, Lesen und Rechnen“, sagte der Bildungs- und Kulturminister vor den Medien in Bern.
Die Bildung in Musik sei ein wichtiger Teil des kulturellen Lebens in der Schweiz und müsse deshalb gefördert werden, argumentierten Berset und die Präsidentin der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), Isabelle Chassot, bei der Lancierung der Kampagne für die Abstimmung vom 23. September.
Musik fördere nicht nur die geistigen und sozialen Fähigkeiten des Einzelnen, sondern auch den Zusammenhalt der Gesellschaft, sagte der SP-Bundesrat. Das zeige sich etwa an den vielen Festivals im ganzen Land, die viele Besucher anlockten. Zudem verbinde die Musik die Generationen.
Erleichterung über Gegenentwurf
Berset und Chassot zeigten sich erleichtert, dass nicht die Initiative „Jugend + Musik“, sondern ein abgespeckter Gegenvorschlag vors Volk kommt. Dieser respektiere den Föderalismus und greife nicht in die Bildungshoheit der Kantone ein, sagten sie.
Der Verfassungsartikel weist die Kantone unter anderem an, für die musikalische Bildung einen schweizweit einheitlichen Lehrplan auszuarbeiten. Kommt dieser nicht zustande, müsste der Bund eingreifen. Damit werden laut Chassot offene Türen eingerannt. Die Kantone seien längst daran, gemeinsame Ziele zu formulieren, sagte sie.
Die Arbeiten laufen, seitdem das Stimmvolk 2006 den Bildungsartikel mit der Forderung nach der Harmonisierung der Bildungsziele angenommen hat. Voraussichtlich 2014 sollen die Ziele schweizweit vergleichbar sein. Die Initianten wollen mit der Forderung einen besseren Musikunterricht an den Schulen erreichen.
Bund soll mitzahlen
Der Musikartikel hat aber nicht nur die schulische Bildung im Visier, sondern auch die ausserschulische. Diese wird heute oft privat in Musikschulen angeboten, organisiert und auch finanziert, wie Chassot zu bedenken gab. Entsprechend gross sind die Unterschiede, wie viel Schüler je nach Kanton und Gemeinde bezahlen müssen.
Wenn nun der Bund bei Annahme der Initiative die Kompetenz erhalte, Grundsätze für den Zugang zur Musikbildung festzulegen, dürfte dies auch etwas kosten, sagte Chassot. Nach dem Motto „Wenn der Bund reinredet, muss er auch mitbezahlen“ pochte sie auf eine angemessene Kostenbeteiligung des Bundes. Zugleich mahnte sie, nicht andernorts bei der Bildung Gelder zu streichen.
Der Verfassungsartikel für die Jugendmusikförderung ist ein Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative „Jugend + Musik“. Getragen wurde diese von der gleichnamigen Interessengemeinschaft, in der die meisten Musikverbände der Schweiz vertreten sind. In der Schweiz musizieren schätzungsweise 600’000 Personen in Vereinen.