Der Bund vergibt die medizinische Betreuung bei Ausschaffungen erneut an das Nidwaldner Unternehmen Oseara. Deren Angebot weise das beste Preis-Leistungsverhältnis auf, begründet das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Entscheid.
Das Unternehmen übernimmt mit dem Mandat die medizinische Begleitung von abgewiesenen Asylsuchenden und anderen Migranten, die in ihren Herkunftsstaat ausreisen oder dorthin zurückgeführt werden.
Die Ausschreibung umfasste die Beurteilung der Transportfähigkeit und die medizinische Begleitung bei Ausreisen per Flugzeug, Schiff oder auf dem Landweg. Die Oseara AG habe den Zuschlag erhalten, weil sie die qualitativen Anforderungen am besten erfüllte, teilte das SEM am Montag mit.
Die Fachärzte und das medizinische Personal kommen sowohl bei Zwangsausschaffungen – wenn der Betroffene nicht selber aus der Schweiz ausreisen will – als auch bei freiwilligen Ausreisen zum Einsatz. Der neue Vertrag tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Der Auftrag war im Juni dieses Jahres neu ausgeschrieben worden, weil immer mehr Ausreisende medizinisch betreut werden müssen und die Situation nicht mehr dem 2014 vergebenen Mandat entspricht. Damals hatte ebenfalls die Firma Oseara den Zuschlag erhalten.
Beruhigung wider Willen
Das Unternehmen war in der Vergangenheit in die Kritik geraten. Im Jahr 2013 hatte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) den Einsatz von Beruhigungsmitteln auf Ausschaffungsflügen kritisiert. Schon damals war die Firma Oseara für die medizinische Begleitung der Flüge zuständig.
Die Kommission hatte von Juli 2012 bis April 2013 mehrere Flüge begleitet. In vier Fällen seien Beruhigungsmittel zwangsweise verabreicht worden, obwohl solche als Hilfsmittel nicht erlaubt seien, hielt sie in ihrem Abschlussbericht fest.
Von dieser Praxis ist die Firma inzwischen offenbar abgekommen. Sie habe diese Probleme bereits vor der Neuausschreibung des Mandats angegangen und gelöst, sagte am Montag eine SEM-Sprecherin auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Oberstes Gebot bei der Rückführung von ausländischen Personen in den Heimat- oder Drittstaat sei, dass die Gesundheit dieser Personen nicht beeinträchtigt werde, hält das SEM in seiner Medienmitteilung weiter fest.
Heikle Ausschaffungsflüge
In der Schweiz waren die Ausschaffungsflüge nach dem Tod eines Nigerianers im Jahr 2010 kurzzeitig eingestellt worden. Der 29-Jährige hatte sich heftig gegen die Ausschaffung gewehrt. Gemäss einem rechtsmedizinischen Gutachten starb er aber wegen einer schweren Herzkrankheit.
Nach dem Vorfall arbeitete der Bund ein Massnahmenpaket aus, um die Sicherheit bei Zwangsausschaffungen zu verbessern. Als Mitte 2011 auch die Rückführungen nach Nigeria wieder aufgenommen wurden, reisten erstmals auch ein Arzt und ein Rettungssanitäter an Bord der Maschine mit.
Seit 2015 gelten überdies neue Regeln für die Zwangsausschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden. So gibt es eine Liste mit Krankheiten, die gegen eine Rückführung sprechen. Zudem wurden die Rollen der involvierten Ärzte klarer getrennt.