Anfang 2015 wollte der Bund das System zur Preisfestsetzung für Arzneimittel ändern. Unter anderem sollte der Auslandpreisvergleich um weitere Länder erweitert werden. Die Einführung des neuen Systems verzögert sich nun aber.
Das angepasste Preisfestsetzungssystem solle «nach aktuellem Stand einige Monate später in Kraft treten», sagte Michaela Kozelka vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag auf Anfrage. Über die Verzögerung hatte Radio SRF berichtet.
Die Pharmabranche hatte sich vehement gegen das neue System gewehrt. Der Widerstand der Branche richtet sich gegen die aus ihrer Sicht immer noch ungenügende Gewichtung des Vergleichs mit anderen Medikamenten – des sogenannten therapeutischen Quervergleichs.
Der Bundesrat hatte im März 2012 entschieden, dass der therapeutische Quervergleich nur noch erfolgen sollte, wenn das Medikament im Ausland nicht im Handel ist. Andernfalls sollte bei der Überprüfung der Medikamentenpreise ausschliesslich der Auslandpreis als Vergleich dienen.
Im Sommer dieses Jahres schickte der Bund ein neues Preisfestsetzungssystem in die Vernehmlassung – dieses war erneut nicht im Sinn der Pharmabranche. Entgegen früherer Versprechen verzichte der Bund darauf, dem therapeutischen Quervergleich mehr Gewicht zu geben.
Ohne Änderungen am Vorschlag seien deshalb erneute Rekurse von Pharmafirmen naheliegend, hiess es vonseiten des Branchenverbandes interpharma.
«Vertiefter Klärungsbedarf»
Diese Drohung hat nun offenbar Wirkung gezeigt. Das BAG begründet die Verzögerung allerdings mit den zahlreichen Rückmeldungen. Diese hätten zu einem «vertieften Klärungsbedarf» geführt.
Mit dem neuen System soll unter anderem der Länderkorb für den Auslandpreisvergleich wachsen: Neu sollen auch die Preise in Belgien, Finnland und Schweden hinzugezogen werden. Ausserdem soll das BAG auch Rabatte in den Referenzländern berücksichtigen.
Jedes Jahr ein Drittel
Der Bundesrat verfolgt das Ziel, das Kostenwachstum bei den Medikamenten zu stabilisieren und Generika zu fördern. Das BAG überprüft jedes Jahr ein Drittel der Arzneimittel der sogenannten Spezialitätenliste. Dort sind all jene Arzneimittel aufgeführt, die von der Grundversicherung der Krankenkasse vergütet werden.
Seit 2012 verfügte das BAG bei 1500 Medikamenten tiefere Preise. Mit den bisherigen Preissenkungen lassen sich gemäss dem Bundesamt jährlich mindestens 600 Millionen Franken einsparen.