Der Bundesrat will den Notfallschutz im Falle eines AKW-Unfalls verbessern. Er hat am Freitag die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Im Kern geht es darum, dass von einem schwerwiegenderen möglichen Zwischenfall ausgegangen wird.
Die Notfallschutzverordnung (NFSV) regelt den Notfallschutz für Ereignisse in schweizerischen Kernanlagen, bei denen eine erhebliche Freisetzung von Radioaktivität nicht ausgeschlossen werden kann. Sie soll das künftige Kerndokument für die Bewältigung eines Unfalls in einem Atomkraftwerk sein.
«Beim Notfallschutz geht es darum, die betroffene Bevölkerung im Fall von erhöhter Radioaktivität zu schützen, sie in einer Übergangsphase zu betreuen, mit dem Nötigsten zu versorgen und möglichst bald den Normalzustand wieder zu erreichen», heisst es in dem der Verordnung zugrunde liegenden Konzept.
Defekt des Sicherheitsbehälters
Neu soll das Referenzszenario A4 bei mittlerer Wetterlage gelten. Das entspricht einem Ereignis der Stufe 7, der höchsten Einstufung auf der Skala der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA).
Will heissen: Der Notfallschutz muss künftig auf einen Störfall mit schwerem Kernschaden bei Versagen des Sicherheitsbehälters und einer ungefilterten Freisetzung von Radioaktivität konzipiert sein. Bisher haben sich die Behörden lediglich auf einen Unfall mit einer gefilterten Freisetzung (Referenzszenario A2) einstellen müssen.
Dadurch können Notfallschutzmassnahmen in einer Distanz von über zwanzig Kilometer zu einer Kernanlage erforderlich werden. Das heisst: In der ganzen Schweiz gelten generell schärfere Regeln betreffend Alarmierung, Verteilung von Jodtabletten, nachträgliche Evakuierung, Trinkwasserversorgung und Verkehrsführung.
Status quo bei Jodtabletten
Die Notfallschutzverordnung, deren Inkraftsetzung per 1. Mai 2018 geplant ist, bildet nur den Rahmen. Geregelt werden die meisten dieser Massnahmen in eigenen Verordnungen wie beispielsweise der Jodtabletten-Verordnung.
Demnach werden im Jahr 2020 die Jodtabletten ausserhalb des 50-Kilometer-Radius um ein schweizerisches Kernkraftwerk ersetzt. Für das Jahr 2024 ist die Verteilung der Jodtabletten innerhalb des 50-Kilometer-Radius geplant. Mit der neuen Notfallschutzverordnung ändert sich an diesen Plänen nichts.
Möglichst schnell handeln
Der Bundesrat schreibt in einer Mitteilung von einer «grundsätzlichen Verschärfung der Planungsannahmen», da man neu von grösseren Mengen von ungefiltert freigesetzter Radioaktivität ausgehe.
Primär gehe es darum, akute Strahlenerkrankungen zu vermeiden und die Anzahl der Strahlenspät- und Erbschäden möglichst gering zu halten. Um diese Ziele zu erreichen, müssten die Schutzmassnahmen möglichst vor Austritt oder Eintreffen von radioaktiven Stoffen angeordnet werden.
Fukushima als Wendepunkt
Ihren Ursprung hat die revidierte Verordnung in der Atomkatastrophe von Fukushima im Jahr 2011. Damals ordnete der Bundesrat eine umfassende Analyse des Notfallschutzes in der Schweiz an. Er setzte eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA NOMEX) ein. Die Erarbeitung des Verordnungsentwurfs erfolgte dann in einer Arbeitsgruppe von Bund, Kantonen und AKW-Betreibern.
Die Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen dauert bis zum 25. September. Weitere Anpassungen der rechtlichen Grundlagen sind geplant oder bereits in der Umsetzung. Es geht beispielsweise um die Änderung der ABCN-Einsatzverordnung, der Alarmierungsverordnung, der Verordnung über die Nationale Alarmzentrale und der Strahlenschutzverordnung.