Bund weitet Kapazität der Bundesunterkunft Bremgarten AG aus

Die Kapazität der Bundesunterkunft für Asylbewerber in Bremgarten AG wird bis Herbst um 50 weitere Plätze auf 200 erhöht. Grund dafür sind die hohen Asylgesuchszahlen, die zu Engpässen in den Beherbergungsstrukturen des Bundes führten.

Asylbewerber im Bundeszentrum auf dem Waffenplatz in Bremgarten AG (Archivbild). (Bild: sda)

Die Kapazität der Bundesunterkunft für Asylbewerber in Bremgarten AG wird bis Herbst um 50 weitere Plätze auf 200 erhöht. Grund dafür sind die hohen Asylgesuchszahlen, die zu Engpässen in den Beherbergungsstrukturen des Bundes führten.

Martin Reichlin vom Staatssekretariat für Migration (SEM) bestätigte am Dienstag eine entsprechende Meldung von Tele M1. Die Massnahme werde in Absprache und mit der Unterstützung von Bremgarten umgesetzt, hiess es beim SEM auf Anfrage. Eine allfällige Verlängerung dieser Notplätze müsste neu abgesprochen werden.

Der Kanton Aargau erhält für die Zeit der erhöhten Belegung auch eine entsprechend erhöhte Kompensation bei der Zuweisung von Asylsuchenden sowie eine erhöhte Sicherheitspauschale. Das Sicherheitsdispositiv wurde mit den Behörden abgesprochen.

Unterkunft derzeit noch nicht voll belegt

Derzeit sind 120 Personen im Bundeszentrum Obere Allmend untergebracht. Die Vergrösserung der Kapazität wurde Mitte Juni realisiert, nachdem der Bund angesichts des Zulaufes von Flüchtlingen die vorübergehende Aufstockung der bestehenden Bundeszentren angekündigt hatte.

Die zusätzlichen Schlafplätze können in den bestehenden Räumlichkeiten untergebracht werden. Die sanitären Einrichtungen reichen auch bei einer Belegung von zusätzlichen 50 Personen aus.

Wegen Badi-Verbot in den Schlagzeilen

Die bundeseigene Unterkunft auf einem Teil des Waffenplatzes Bremgarten war vor knapp zwei Jahren eröffnet worden. National bekannt wurde sie, als die Gemeinde Bremgarten kurz vor der Inbetriebnahme ein Badi-Verbot für Asylbewerber aussprach.

Nach Gesprächen zwischen Gemeinde und Bund wurde vereinbart, dass Asylbewerbern der Zutritt zur Badi und anderen Sportanlagen in Begleitung einer Betreuungsperson und nach Absprache möglich ist. Bibliotheken, Plätze oder Kirchen dürfen jederzeit betreten werden.

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