Das Bundesamt für Energie (BFE) will Fördergelder für diverse Technologien für erneuerbare Energien zusammenstreichen. Besonders stark betroffen ist die Photovoltaik.
Bisher profitierten Besitzer von Kleinanlagen (bis 10 Kilowatt Leistung) von einem Vergütungssatz von 36 Rappen pro Kilowattstunde. Neu soll dieser nur noch 24 Rappen pro Kilowattstunde betragen, bestätigte BFE-Sprecherin Marianne Zünd einen entsprechenden Beitrag in der Sendung «Rendez-vous»von Radio SRF. Bei grösseren Anlagen sinkt die Vergütung ebenfalls – für eine 100-Kilowatt-Anlage beispielsweise von bisher 27 auf 16 Rappen pro Kilowattstunde.
Das habe damit zu tun, dass die Preise für Photovoltaikmodule in den letzten Jahren zusammengebrochen seien, sagte Zünd der Nachrichtenagentur sda. Deshalb seien schon bisher die Subventionen für Photovoltaikanlagen um mehr als die gesetzlich ohnehin vorgesehene automatische Absenkung um 8 Prozent pro Jahr gesenkt worden. «Jetzt wollen wir die Anpassung auf nächstes Jahr konsequent machen und die Vergütungen den aktuellen internationalen Marktpreisen anpassen.»
Ausserdem habe man festgestellt, dass die Solaranlagen oft sehr rasch amortisiert seien, «in einigen Fällen in acht bis zehn Jahren», sagte Zünd. Weil die Subventionen jedoch 25 Jahre lang fliessen, können die Besitzer solcher Anlagen mit den Fördergeldern übermässige Gewinne einstreichen.
Die Anpassungen der KEV sowie technologiespezifische Anpassungen erfolgen mit der Änderung der Energieverordnung und der Herkunftsnachweisverordnug, die sich in der Anhörung befinden. Die Frist läuft am 11. September aus.
Am 1. Januar 2014 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten. Betroffen sind nebst der Solartechnik auch die Kleinwasserkraft, die Windenergie, die Geothermie und die Biomasse.
«Für Photovoltaik katastrophal»
Für den Branchenverband Swissolar sind die geplanten Anpassungen, «zumindest was die Photovoltaik betrifft, katastrophal», wie es in einem Schreiben des Verbandes heisst. Die Kürzungen der Vergütungen für solche Anlagen betrügen rund 35 bis 40 Prozent.
«Nach provisorischen Schätzungen von Swissolar bräuchte es eine Vergütungsdauer von 22 Jahren, um mit den vorgeschlagenen Tarifen kostendeckend arbeiten zu können», rechnet Swissolar vor. Es gelte der zuständigen Stellen klar zu machen, «dass diese exzessiven Tarifsenkungen der Solarbranche massiven Schaden zufügen würde».
Angesprochen ist das BFE. Marianne Zünd dazu: «Das ganze geht sicher nicht gegen die Branche. Wir wollen marktorientiert vorgehen und der Preisentwicklung gerecht werden.» Sie gibt aber zu, dass spitz kalkuliert worden sei. Aber es sei immer noch möglich, die Tarife nach oben zu korrigieren. «Darum geben wir die Revision ja in die Anhörung», so Zünd.
Wer auf der Warteliste für die KEV ist und seine Photovoltaikanlage bis spätestens 31. Dezember 2013 baut und in Betrieb nimmt, ist von der neuen Verordnung nicht betroffen.