In Hallen auf dem Waffenplatz Brugg AG will das Staatssekretariat für Migration (SEM) bei einem raschen und starken Anstieg der Asylgesuche 275 Asylsuchende unterbringen. Bei Bedarf soll diese Zahl sogar auf 550 erhöht werden.
Das SEM habe mit der Stadt Brugg und dem Kanton Aargau eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet, teilte die Bundesbehörde am Dienstag mit. Die Bevölkerung von Brugg soll am 13. Dezember im Rahmen einer Informationsveranstaltung von Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kanton und Gemeinde über die mögliche Nutzung der Hallen informiert werden.
Bei einer allfälligen Notlage im Asylbereich sollen die Motorfahrzeugdienst-Hallen Ländi in Brugg kurzfristig als temporäre Asylunterkunft für 275 Personen genutzt werden. Die Kapazität könnte im äussersten Notfall nach Absprache mit dem Kanton Aargau und der Stadt Brugg auf 550 Schlafplätze erhöht werden.
Entwicklung «schwierig einzuschätzen»
Derzeit sei der Anteil der Schweiz an allen Asylgesuchen in Europa relativ tief, schreibt das SEM. Die Zahl der Asylgesuche sei im laufenden Jahr gegenüber 2015 deutlich gesunken. Dennoch sei die Entwicklung in den Konfliktregionen und entlang der Migrationsrouten weiterhin schwierig einzuschätzen.
Das SEM bereitet sich deshalb gemäss den Eckwerten der Notfallplanung, die von Bund, Kantonen sowie Städte- und Gemeindeverband am 14. April 2016 verabschiedet wurden, auf eine Erhöhung seiner Kapazität zur Unterbringung von Asylsuchenden vor.
Der Bund verpflichtete sich deshalb, bis zu 9000 Unterbringungsplätze bereitzustellen. Dies mit der Intention, auch bei einem raschen, starken Anstieg der Asylgesuche alle Asylsuchenden registrieren, überprüfen, betreuen und unterbringen zu können.
Bund auf der Suche nach 3000 Plätzen
In Bundesasylzentren stehen rund 5000 ständige Plätze zur Verfügung. Dazu kommen bis zu 1000 Plätze in Anlaufstellen. Um das Soll von 9000 Plätzen zu erreichen, ist das SEM auf der Suche nach 3000 weiteren, temporären Plätzen, die rasch in Betrieb genommen werden können.
Das SEM evaluiert derzeit in Zusammenarbeit mit dem VBS und verschiedenen Kantonen und Gemeinden Gebäude, vorab in militärischen Anlagen, die vorbereitet und im Falle einer Notlage im Asylbereich belegt werden können. Gemäss dem Asylgesetz können Anlagen und Bauten des Bundes ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen maximal drei Jahre genutzt werden.
Falls die Unterkunft Brugg in Betrieb genommen wird, würde dem Kanton Aargau in dieser Zeit die Zahl der Unterbringungsplätze an den Schlüssel für die Verteilung von Asylsuchenden angerechnet. Das würde bedeuten, dass dem Kanton bei voller Nutzung pro Jahr 550 Asylsuchende weniger ab den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes zugewiesen würden.