Die Sicherheitslinien für Sehbehinderte im Zürcher Durchgangsbahnhof Löwenstrasse müssen möglicherweise doch nicht entfernt werden: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will noch einmal über die Bücher gehen. Die Blindenverbände sollen in den Entscheid einbezogen werden.
Verschiedene Organisationen, darunter der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband, hatten beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Sie monierten, dass das BAV einzelne Markierungen im neuen Bahnhof wieder entfernen lassen wolle, weil diese nicht den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen entsprächen.
Nachdem das Thema am Sonntag in den Medien viel Wirbel ausgelöst hatte, schreibt das BAV in einer Mitteilung vom Montag, die entsprechende Verfügung werde einer Wiedererwägung unterzogen und eine neue erlassen. Bei dieser will das Bundesamt auch die Vertreter der Blindenverbände miteinbeziehen, wie es weiter schreibt.
Die SBB hatte beim Bau des neuen Bahnhofs nicht die aktuellste Verfügung über die Vorschriften für die Markierungen von taktilen Linien verwendet. Das BAV machte die Bundesbahnen deshalb darauf aufmerksam, dass einige der angebrachten Linien wieder entfernt werden müssten.
Nur kleiner Teil der Markierungen beanstandet
Grund für die Änderungen war eine Studie, auf die sich das BAV berief. Demnach würden zu viele taktile Linien die Reisenden verunsichern. «Die wichtigen Sicherheitslinien – jene, welche die Perronkante abgrenzen – werden nicht mehr genügend wahrgenommen», hatte BAV-Sprecherin Olivia Ebinger am Sonntag gegenüber der sda erklärt.
Gemäss BAV ging es bei den beanstandeten Markierungen nur um einen kleinen Teil – und zwar um jene Linien, die den Weg von der Treppe zur Perronkante weisen, wie es in der Mitteilung vom Montag heisst. Die Sicherheitslinien oder die Leitlinien im Bahnhofsgeschoss seien zu keinem Zeitpunkt bestritten gewesen.
Man halte das Angebot für einen gemeinsamen Ortstermin mit den Blindenverbänden aufrecht, schreibt das Bundesamt. Ein solches habe man den Verbänden bereits im vergangenen Jahr gemacht, um eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Zudem will das BAV die Vorschriften zu den taktilen Linien überprüfen und gegebenenfalls anpassen.