Die Betreiber von Solaranlagen sollen weniger Fördergelder erhalten. Der Bund will nächstes Jahr die Vergütungssätze für diese Anlagen weiter senken.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am Donnerstag eine Anhörung zu einer Revision der Energieverordnung eröffnet. Die Sätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen sollen in zwei Schritten gesenkt werden, per 1. April und per 1. Oktober 2016.
Damit lägen die Sätze ab Oktober 2016 je nach Anlagengrösse zwischen 7 und 13 Prozent unter jenen des laufenden Jahres, wie das BFE schreibt. Die Höhe der Einmalvergütung für kleine Photovoltaik-Anlagen bleibt unverändert.
Bereits dieses Jahr hatte der Bund eine Senkung der KEV-Sätze in zwei Schritten beschlossen. Mit tieferen Vergütungen können mehr Projekte ins Fördersystem aufgenommen werden. Die Vergütungssätze für die anderen Technologien werden im laufenden Jahr ebenfalls überprüft.
Anpassung an neue Verhältnisse
Strom aus erneuerbaren Energien wird seit Anfang 2009 mit der KEV gefördert, welche die Konsumentinnen und Konsumenten mit einem Netzzuschlag finanzieren. Periodisch prüft der Bund die Berechnung der Gestehungskosten und der Vergütungssätze. Er berücksichtigt dabei die Entwicklung der Technologien, ihre langfristige Wirtschaftlichkeit, die Preise der Primärenergiequellen, der Wasserzinsen und des Kapitalmarktes.
Insgesamt rund 40’000 Projekte sind derzeit auf der Warteliste für KEV-Beiträge, grösstenteils Projekte für Photovoltaik-Anlagen. Im April wurde das Jahreskontingent für die Photovoltaik freigegeben. Damit konnten laut BFE 2541 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 100 MW in die Förderung aufgenommen werden – all jene die sich bis zum 20 September 2011 angemeldet haben. Dazu erhalten mehrere Tausend Betreiber von kleinen Anlagen in diesem Jahr eine Einmalvergütung.
Baureife Anlagen zuerst
Die Warteliste für Windenergie, Kleinwasserkraft, Biomasse und Geothermie soll im Oktober weiter abgebaut werden. Erstmals werden dabei baureife Anlagen vorgezogen. Insgesamt würden 141 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 199 MW freigegeben, schreibt das BFE.
Nach 2017 werden die zur Verfügung stehenden Fördermittel voraussichtlich ausgeschöpft sein. Weitere Anlagen können in der Folge nur in die Förderung aufgenommen werden, wenn das Parlament im Rahmen der Energiestrategie einen höheren Kostendeckel für die Fördermittel beschliesst.
Die Anhörung zur Verordnungsänderung dauert bis zum 8. Juli.