Bundesamt für Gesundheit passt Impfempfehlungen an

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Kreis und die Häufigkeit einiger Impfungen den jüngsten Erkenntnissen angepasst. Neu empfiehlt die Bundesstelle, dass sich auch Erwachsene gegen Keuchhusten impfen lassen.

Das BAG hat die Impfempfehlungen angepasst (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Kreis und die Häufigkeit einiger Impfungen den jüngsten Erkenntnissen angepasst. Neu empfiehlt die Bundesstelle, dass sich auch Erwachsene gegen Keuchhusten impfen lassen.

Dadurch sollen vor allem Säuglinge vor dieser hochansteckenden und für sie gefährlichen Krankheit geschützt werden, wie das BAG am Montag mitteilte. Jedes Jahr erkranken schätzungsweise 4000 Kinder und Erwachsene an dieser Infektion.

Jährlich müssen etwa 50 Kinder wegen Keuchhusten hospitalisiert werden. Die Mehrheit davon sind Säuglinge. Da in den meisten Fällen Erwachsene die Krankheit auf Säuglinge übertragen, wird die Impfung gegen den Keuchhusten neu auch jungen Erwachsenen und all jenen Personen empfohlen, die regelmässig Kontakt mit Säuglingen haben.

Eine Änderung erfuhr auch die Empfehlung für die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) bei jungen Frauen und Mädchen. Für die Altersgruppe der 11- bis 14-jährigen Mädchen empfehlen BAG und die Eidgenössische Kommission für Impffragen neu nur noch zwei statt bisher drei Impfdosen.

Eine weitere Anpassung betrifft das Impfschema bei der nachträglichen Tollwutprophylaxe. Die empfohlene Zahl der Impfdosen für Personen ohne vorherige Tollwutimpfung, die von möglicherweise tollwütigen Tieren verletzt worden sind, wird neu von fünf auf vier reduziert.

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