Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den deutschen Reisebusbetreiber Flixbus wegen Verstosses gegen das sogenannte Kabotageverbot im internationalen Fernbus-Linienverkehr mit 3000 Franken gebüsst.
Die Bestrafung erfolgte per Strafentscheid vom vergangenen Dienstag an die Firma FlixMobility GmbH in München, die Dachgesellschaft der Flixbus-Unternehmen, wie das BAV am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda bekannt gab.
Die Strafe sei vom BAV angesichts des Umstandes, dass es die erste festgestellte Missachtung des Kabotageverbots sei und angesichts des zu Tage gelegten Willens des Unternehmens, das inländische Transportverbot einzuhalten, auf 3000 Franken festgesetzt worden. Möglich wäre eine Busse von maximal 100’000 Franken gewesen.
Beim sogenannten Kabotageverbot handelt es sich um den verbotenen Transport von Passagieren innerhalb der Schweiz durch ein ausländisches Unternehmen. Festgestellt worden war der Verstoss Anfang August 2016 vom Zoll im Raum Basel. Er meldete den Verstoss anschliessend dem BAV als Aufsichtsbehörde.
Flixbus kann gegen den Strafbescheid innert 30 Tagen beim BAV Einsprache erheben. Auf Antrag würde der Fall dann durch das zuständige Strafgericht behandelt. Zuständig wäre voraussichtlich das Strafgericht Basel-Stadt, da sich dort der Tatbestand ereignete und das Unternehmen Sitz im Ausland hat, wie das BAV weiter bekannt gab.