Bundesanwalt ermittelt gegen vier mutmassliche Dschihadisten

Bundesanwalt Michael Lauber zeigt sich besorgt über Schweizer Dschihadisten, die sich Organisationen wie dem Islamischen Staat (IS) anschliessen und in Irak und Syrien kämpfen. Gegen vier Personen, die nach Syrien reisten, führt die Behörde Verfahren.

Bundesanwalt Michael Lauber bei einem Auftritt Ende August 2014 (Bild: sda)

Bundesanwalt Michael Lauber zeigt sich besorgt über Schweizer Dschihadisten, die sich Organisationen wie dem Islamischen Staat (IS) anschliessen und in Irak und Syrien kämpfen. Gegen vier Personen, die nach Syrien reisten, führt die Behörde Verfahren.

«Wir ermitteln in diesen Fällen wegen des Verdachts der Unterstützung einer kriminellen Organisation und wegen finanzieller Zuwendung für eine Terrorgruppe», sagte Lauber in einem Interview, das in der «SonntagsZeitung» erschien. Zur Erfolgschance der Verfahren äusserte er sich nicht.

Das Thema der Schweizer Dschihadisten mache ihm Sorgen, sagte er weiter. Die Bundesanwaltschaft sei «sehr wachsam», zusammen mit den Migrationsbehörden, dem Nachrichtendienst und der Polizei. Bei jedem Fall müsse einzeln abgeklärt werden, wie gefährlich eine Person sei.

Eine schwarze Liste von Dschihadisten, mit der die Migrationsbehörden bei der Einreise einer Person reagieren könnte, führt die Behörde laut Lauber nicht.

Hände gebunden

Jemanden an der Ausreise hindern, könne die Bundesanwaltschaft auch nur, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er «eine Terrororganisation finanziell oder anderweitig» unterstützt. «Auch dann bleiben sie nicht lange in Haft», sagte Lauber.

Froh zeigte sich Lauber erneut darüber, dass das Bundesstrafgericht im Mai auf Antrag der Bundesanwaltschaft zwei Basler verurteilt hat, die über das Internet Terror-Propaganda verbreitet haben. Die Propaganda, mit der versucht werde, Kämpfer zu rekrutieren, sei gefährlich.

Der Bundesrat zitierte im Juni Schätzungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), wonach rund 40 Personen aus der Schweiz in Konfliktgebiete wie Syrien gereist sind, um dort am Dschihad teilzunehmen. Rückkehrern droht eine strafrechtliche Verfolgung.

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