Die Bundesanwaltschaft hat in der vergangenen Woche zwei Strafuntersuchungen wegen Geldwäschereiverdachts gegen den Janukowitsch-Clan eröffnet. Eines der Verfahren richtet sich gegen zwei Personen aus dem Umfeld des entmachteten ukrainischen Staatschefs.
Das zweite Verfahren laufe gegen eine unbekannte Täterschaft, erklärte Bundesanwalt Michael Lauber in der „Zentralschweiz am Sonntag“. Zur Identität der Verdächtigen und zu weiteren Details äussert sich Lauber im schriftlich geführten Interview nicht.
Bei der Behörden liefen bislang Ermittlungen wegen einer Anzeige der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS), unter anderem kam es zu Hausdurchsuchungen. Die Verdachtsmomente scheinen sich nun erhärtet zu haben. Laut Lauber ist mittlerweile auch eine zweite Meldung eingegangen. Über die Eröffnung der Strafuntersuchung berichtete auch die „NZZ am Sonntag“.
Auch bei der Genfer Justiz läuft ein Verfahren. Es liefen Gespräche mit den Genfer Behörden, sagte Lauber. Dieser geht davon aus, dass die Bundesanwaltschaft für die Strafverfolgung in Fällen solcher Tragweite zuständig ist.
Bei Verfahren gegen politisch exponierte Personen aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion sei es unter anderem wichtig, sich von keiner Seite instrumentalisieren zu lassen, sagte Lauber weiter. Er räumte ein: „Immer einfach ist das nicht.“