Weil die Bundesanwaltschaft (BA) das Mandat von Bundesanwalt Felix Reinmann nicht verlängern wollte, hat dieser beim Bundesverwaltungsgericht Berufung eingelegt. Die BA wirft dem Juristen mangelhafte Leistungen in den Ermittlungen gegen die georgische Mafia vor.
«Wir können bestätigen, dass in diesem Zusammenhang beim Bundesverwaltungsgericht ein Rekursbegehren eingegangen ist», sagte Gerichtssprecher Rocco Maglio am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Zeitung «Le Temps» vom Wochenende. Laut der Westschweizer Zeitung enthob die Bundesanwaltschaft im Frühling vier weitere Bundesanwälte wegen «ungenügender Resultate» ihrer Stellung.
Reinmann musste seinen Posten Ende Juni räumen. In seinem Rekurs kritisiert er den Entscheid der BA zweifach – einerseits wegen des Inhalts, andererseits wegen der Vorgehensweise. «Es gibt in meinem Dossier nichts, was eine solche Massnahme rechtfertigt», wird der Jurist in der Zeitung «Le Temps» zitiert. «Ich erfuhr, dass man mich meines Amtes entheben würde, ohne zuvor ein einziges Mal verwarnt worden zu sein.» Sein Recht auf Anhörung sei ihm nicht gewährt worden.
Georgische Mafia
Der Staatsanwalt war für die Ermittlungen gegen die georgische Mafia verantwortlich. Weil sich die Anklageschrift im Strafverfahren auf mangelhafte Übersetzungen stützte, forderte das Bundesstrafgericht Nachbesserungen.
Aufgrund dieser Verzögerung mussten zwei mutmassliche georgische Mafiamitglieder aus der Untersuchungshaft entlassen werden, wo sie schon zu lange Zeit einsassen. Die BA kündigte daraufhin an, erneut gegen die Männer Anklage erheben zu wollen.
Die beiden Georgier waren 2010 verhaftet worden. Ihnen werden mehrere Straftaten vorgeworfen, darunter Beteiligung an einer kriminellen Organisation, bandenmässigen Diebstahl, Hausfriedensbruch und teilweise schwere Geldwäscherei.