Das aus den 90-er Jahren stammende Gesetz über die Geldwäscherei sei zwar „sehr streng“, müsse aber angepasst werden, fordert Bundesanwalt Michael Lauber. Die Welt des Verbrechens habe sich gewandelt. Heutzutage sei alles viel komplexer.
„In 20 Jahren haben sich die Techniken der Geldwäsche verändert“, sagte Lauber in einem Interview mit der Sonntagszeitung „Le Matin Dimanche“. Die Globalisierung habe auch die Finanzwelt verändert. Verbrechen wie Waffenschmuggel, Menschenhandel oder Drogenschmuggel, welche die Basis für schmutziges Geld böten, hätten sich diversifiziert.
Um diese Lücken zu schliessen, muss laut Lauber die Effizienz der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) verbessert werden. Bei der MROS handelt es sich um ein Behörde des Bundesamtes für Polizei (fedpol), die als „Filter“ zwischen der Finanzbranche und den Strafverfolgungsbehörden dient.
„Die MROS funktioniert gut, aber ihre Leistung könnte verbessert werden, wenn ihr mehr Zeit für die Analyse eingeräumt würde“, sagte Lauber.
Heutzutage würden die fraglichen Gelder nur fünf Tage blockiert. In dieser Zeit müsse sich die Meldestelle zum Fall äussern und die Bundesanwaltschaft entscheiden, ob eine Untersuchung eingeleitet werde. Diese Frist sei zu kurz – „fast unmöglich beim Umfang der Dossiers“, sagte Lauber.
Zu lockere Strafen
Der Bundesanwalt fordert auch eine härtere Bestrafung. Das maximale Strafmass für Geldwäscherei sei zu mild: „Es muss von drei Jahren Freiheitsstrafe auf fünf bis sechs Jahre angehoben werden“, sagte Lauber.
Ausserdem verlangt er, dass die Verjährungsfrist von sieben auf fünfzehn Jahre erhöht werde. „Denn Untersuchungen benötigen Zeit, und es darf nicht vergessen werden, dass Rekursmöglichkeiten bestehen“, sagte Lauber. Jede Minute, die verstreiche, richte sich gegen diese Untersuchungen.
Laut Lauber ist die Höhe der involvierten Geldbeträge „unmöglich bezifferbar“, da es auf die Definition ankomme. Er schätzt aber, dass in der Schweiz jährlich Geldbeträge in Milliardenhöhe gewaschen werden.
Problem der Beweislast
Der Fall des Genfer Vermögensverwalters, der kürzlich vom Bundesstrafgericht in Bellinzona nur wegen Urkundenfälschung verurteilt worden war, offenbart laut Lauber ein Problem der Beweisführung. Dem Mann wurde Unterstützung einer kriminellen Organisation, Geldwäscherei und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen.
Es sei sehr schwierig gewesen, den Nachweis zu erbringen, dass der Angeklagte von der illegalen Herkunft der verwalteten Gelder Kenntnis gehabt habe, betonte Lauber. Der Angeklagte hatte immer abgestritten, etwas davon gewusst zu haben. Um den legislativen Rahmen weiterzuentwickeln, könnte laut Lauber die Beweislast umgekehrt werden.