Bundesanwaltschaft fordert Gefängnis für Bordellbetreiber

Im Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen einen Ring mutmasslicher Menschenhändler hat der Bundesstaatsanwalt am Mittwoch seine Anträge gestellt. Für einen 60-jährigen Solothurner Bordellbetreiber forderte er eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona (Archiv) (Bild: sda)

Im Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona gegen einen Ring mutmasslicher Menschenhändler hat der Bundesstaatsanwalt am Mittwoch seine Anträge gestellt. Für einen 60-jährigen Solothurner Bordellbetreiber forderte er eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren.

Vier seiner Helfer sollen Haftstrafen zwischen zweieinhalb und drei Jahren verbüssen. Die fünf Angeklagten haben sich gemäss Anklage gemeinsam der mehrfachen Freiheitsberaubung, Förderung der Prostitution und des Menschenhandels schuldig gemacht.

Dem Bordellbetreiber wird zudem Geldfälschung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geldwäsche, Verstoss gegen das Ausländergesetz und Pornografie vorgeworfen.

Ausbeutung mittelloser Brasilianerinnen

Die Bundesanwaltschaft hielt es für erwiesen, dass der 60-jährige Solothurner, ein ehemaliger Metzger, mit Hilfe der vier Mitangeklagten ein professionelles Prostitutionsgeschäft betrieben hat. Dieses habe auf der Ausbeutung mittelloser Brasilianerinnen basiert.

Insgesamt seien 142 junge Frauen zwischen 2001 und 2006 in Brasilien unter teils falschen Versprechungen angeworben und in den drei Bordellen des Solothurners in Wolfwil, Olten und Wangen zum Arbeiten gezwungen worden. Ihnen sei erst nach der Ankunft in der Schweiz eröffnet worden, unverhältnismässig hohe Reiseschulden von 9000 bis 16’000 Franken abarbeiten zu müssen.

Keine Chance, Schulden zu tilgen

Die Frauen hätten nahezu keine Chance gehabt, die Schulden zu tilgen. Die Hälfte ihrer Tageseinnahmen gingen an den Bordellbetreiber. Die zweite Hälfte diente der Abzahlung der Reiseschulden.

Zwanzig Franken mussten täglich zusätzlich für Nebenkosten bezahlt werden. Diese – sowie ein wöchentliches Taschengeld – wurden wiederum auf die Schulden angerechnet.

Die Frauen durften die Bordelle nur in Begleitung verlassen. Die Pässe und Rückflugtickets wurden weggeschlossen. Die Häuser waren durch Zäune, Stacheldraht und Videokameras gesichert. Den Einwand des Solothurners, dies habe alles nur dem Schutz der Bewohnerinnen gedient, glaubte die Anklage nicht.

Rein aus Profitgier gehandelt

Der Bundesstaatsanwalt lastete dem Bordellbetreiber an, dass er rein aus Profitgier gehandelt habe. Er sei dafür verantwortlich, dass die Frauen in unmenschlicher Weise in die Prostitution gedrängt wurden. Während des gesamten Verfahrens habe er keine Reue und kein Unrechtsbewusstsein gezeigt.

Der Prozess wird am Donnerstag voraussichtlich mit dem Strafantrag der Privatklägerin und dem Plädoyer des Verteidigers des Hauptangeklagten fortgesetzt. Das Urteil wird für den 1. Dezember erwartet.

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