Die Bundesanwaltschaft hat sich im Jahr 2013 mit vielen Geldwäscherei-Fällen beschäftigt, aber auch mit Internet-Kriminalität. Mit den Resultaten zeigt sich Bundesanwalt Michael Lauber zufrieden.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat sich im Jahr 2013 mit vielen Geldwäscherei-Fällen beschäftigt, aber auch mit Internet-Kriminalität. Probleme machten der Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr Fälle von «Phishing», also Versuche, über gefälschte Internet-Seiten oder E-Mails an Daten eines Benutzers zu gelangen, um beispielsweise dessen Konto zu plündern.
Die mit der Rechtsprechung des Bundesstrafgerichts geschaffene Bundeskompetenz im Bereich «Phishing» sei für die BA eine Herausforderung, heisst es in dem am Freitag veröffentlichten Jahresbericht. Bis Ende 2013 seien von den Kantonen rund 150 Verfahren an die BA weitergeleitet worden.
Wegen der noch fehlenden Ressourcen seien vorerst lediglich zwei Verfahren als Pilotfälle eröffnet worden. In den restlichen Verfahren seien die Geldflüsse überwacht und sichergestellte Beträge wenn möglich an die Geschädigten rückerstattet worden.
Schwarze Kassen und Bestechung
Die Bundesanwaltschaft führte 2013 auch Untersuchungen wegen Bankdatendiebstählen. Abgeschlossen wurden ausserdem grosse Verfahren wie etwa der Fall Siemens, bei welchem es um Geldwäscherei, schwarze Kassen und Bestechung ging.
In einem umfangreichen Geldwäschereiverfahren, dessen Eröffnung die italienische Antimafia-Behörde ausgelöst hatte, ordnete die BA Durchsuchungen in Privathaushalten, bei Treuhandgesellschaften und Banken an. Zusammen mit den italienischen Behörden wird nun der Verdacht überprüft, dass hohe italienische Beamte beträchtliche Summen unterschlagen und den Erlös in der Schweiz gewaschen haben. Vor dem Abschluss steht das Vorverfahren im Fall des Datendiebstahls beim Nachrichtendienst, wie es im Jahresbericht weiter heisst.
367 Untersuchungen hängig
Zur Anklage gebracht werden konnten im Jahr 2013 insgesamt 8 Verfahren. Von den darin involvierten 23 Beschuldigten wurden 21 verurteilt und 2 freigesprochen. Weiter konnten 9 abgekürzte Verfahren vor Bundesstrafgericht geführt und rechtskräftig abgeschlossen werden.
Hängig sind insgesamt 367 Strafuntersuchungen. Davon geht es in 186 Fällen um Geldwäscherei. 11 Untersuchungen betreffen Terrorismus oder Terrorismusfinanzierung. Von den hängigen Strafuntersuchungen sind 109 älter als zwei Jahre. Im Vorjahr waren es 111 gewesen. Die Zahl der hängigen Verfahren, die vor 2010 eröffnet worden seien, sei «merkbar gesunken», schreibt die Bundesanwaltschaft.
Über 200 neue Untersuchungen
Neu eröffnet wurden vergangenes Jahr 221 Strafuntersuchungen, 888 wurden erledigt. Zudem hat die Bundesanwaltschaft 160 Rechtshilfeverfahren erledigt und 1350 sogenannte Massengeschäfte abgeschlossen, etwa Vignetten-Fälschungen.
Lauber, der seit zwei Jahren Bundesanwalt ist, hatte im Jahr 2012 ein Verfahrenscontrolling eingeführt. Dieses habe sich bewährt und trage massgeblich zur Effizienzsteigerung bei, heisst es im Jahresbericht.
Fehlende Bundespolizisten
Die Zusammenarbeit mit der Bundeskriminalpolizei (BKP), die in der Vergangenheit von Spannungen geprägt war, bezeichnet die Bundesanwaltschaft im Bericht als «grundsätzlich gut». Bezüglich der Ressourcen bei der BKP sei die Situation aus Sicht der BA allerdings nach wie vor angespannt.
Das Problem werde verstärkt durch neue Bundeskompetenzen bei Börsendelikten und Phishing-Fällen, für welche die BA zusätzliche Stellen habe schaffen können, wogegen auf polizeilicher Seite bislang keine Aufstockung erfolgt sei. Aus Sicht der BA wäre es wünschenswert, wenn baldmöglichst ein Ausgleich geschaffen werden könnte, heisst es im Bericht.
Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des früheren Neuenburger Generalstaatsanwaltes Pierre Cornu hatte Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen BA und BKP vorgeschlagen, die nun umgesetzt werden sollen.