Bundesanwaltschaft kann gegen algerischen Ex-Minister ermitteln

Die Bundesanwaltschaft kann gegen den früheren algerischen Verteidigungsminister Khaled Nezzar wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen ermitteln. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde Nezzars abgewiesen.

Khaled Nezzar in Paris auf einem Bild von 2002 (Bild: sda)

Die Bundesanwaltschaft kann gegen den früheren algerischen Verteidigungsminister Khaled Nezzar wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen ermitteln. Das Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde Nezzars abgewiesen.

Die Beschwerde des algerischen Ex-Ministers richtete sich gegen eine Verfügung der Bundesanwaltschaft (BA) vom vergangenen Dezember. Darin hatte sich die BA für zuständig erklärt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu untersuchen, welche dem Beschwerdeführer zur Last gelegt werden.

Nezzar sprach den Schweizer Strafverfolgungsbehörden in seiner Beschwerde das Recht ab, gegen ihn zu ermitteln. Mit seinem Beschluss vom 25. Juli hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Beschwerde nun abgewiesen.

Seit Anfang 2011 können Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Schweiz konsequent geahndet werden. Damals trat eine vom Parlament beschlossene Gesetzesänderung in Kraft, mit welcher das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs umgesetzt wurde. Die Zuständigkeit bei der Verfolgung solcher Verbrechen liegt seither bei der Bundesanwaltschaft.

Mit den Ermittlungen gegen Nezzar wende die BA nun erstmals die ihr übertragenen Zuständigkeiten zur Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen an, teilte das Bundesstrafgericht am Dienstag mit.

Wieder auf freiem Fuss

Khaled Nezzar steht im Verdacht, für Kriegsverbrechen während des algerischen Bürgerkriegs (1992-1999) verantwortlich zu sein. Der heute 75-jährige Nezzar war von 1990 bis 1994 algerischer Verteidigungsminister.

Auf Betreiben der Nichtregierungsorganisation TRIAL sowie zweier Opfer war Nezzar im Oktober 2011 in Genf vorübergehend festgenommen und verhört worden. Nach der Befragung wurde der Ex-Minister aber wieder auf freien Fuss gesetzt, nachdem er versprochen hatte, sich für die Dauer der Untersuchung zur Verfügung zu halten. Nezzar dürfte danach nach Algerien zurückgekehrt sein.

Gemäss Angaben von TRIAL soll Nezzar Folterpraktiken und aussergerichtliche Hinrichtungen angeordnet und befehligt haben. Die Organisation zeigte sich am Dienstag erfreut über den „historischen“ Beschluss des Bundesstrafgerichts. Dieser öffne die Tür für künftige Strafverfolgungen gegen ausländische Würdenträger.

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