Die Bundesanwaltschaft (BA) hofft aufgrund ihrer Erfahrungen im letzten Jahr, Strafverfahren künftig schneller erledigen zu können. 2011 hat sie 60 Prozent mehr Strafuntersuchungen abgeschlossen als im Vorjahr. Gestiegen ist auch die Zahl der pendenten Fälle.
In ihrem am Dienstag publizierten Tätigkeitsbericht des Jahres 2011 hält die BA fest, dass sie die ersten Erfahrungen mit der neu geschaffenen Möglichkeit des abgekürzten Verfahrens positiv bewerte. Im vergangenen Jahr habe sie sieben entsprechende Anklagen beim Bundesstrafgericht eingereicht.
Einsicht in Strafbefehle
Beim abgekürzten Verfahren macht die BA mit der angeschuldigten Person eine Art Handel. Der Beschuldigte gesteht den ihm vorgeworfenen Sachverhalt ein und kann sich im Gegenzug mit der BA darüber einigen, welches Strafmass dem Gericht beantragt wird.
Durch die Abschaffung des Eidg. Untersuchungsrichteramtes verspricht sich die BA künftig ebenfalls eine Beschleunigung des Verfahrens. Laut BA hat weiter das neue Instrument des Strafbefehls dazu geführt, dass 74 kleinere Verfahren vor allem im Staatsschutzbereich direkt von der BA erledigt werden konnten.
Wer die Strafbefehle der BA einsehen will, kann dies künftig an speziellen Computerterminals am Hauptsitz in Bern sowie in den Zweigstellen tun. Die hängigen Strafuntersuchungen sind von 195 im Jahr 2010 auf 259 im letzten Jahr angestiegen. Gleichzeitig wurden fast doppelt so viele Untersuchungen neu eröffnet wie im Vorjahr.
70 Mal Rechtshilfe
Die Erledigungen lagen mit 174 gegenüber 107 im Vorjahr um knapp 60 Prozent höher. Ausländischen Strafverfolgungsbehörden wurde 2011 in 73 Fällen Rechtshilfe gewährt. Weiter weist die BA darauf hin, dass der Bundesanwalt 2011 erstmals durch das Parlament gewählt wurde, beziehungsweise abgewählt wie im Fall von Erwin Beyeler.
Seit Anfang dieses Jahres wird die BA von Bundesanwalt Michael Lauber geleitet. Unerwähnt bleiben im Tätigkeitsbericht der vollumfängliche Freispruch des Zürcher Bankiers Oskar Holenweger und die Vertagung des Prozesses gegen drei Hells Angels wegen mangelnder Ordnung in den Beweismitteln.