Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren gegen Marcos Buser wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung eingestellt. Der Experte für radioaktive Abfälle hatte ein internes Dokument mit sensiblem Inhalt an die Medien weitergegeben.
Für die Bundesanwaltschaft hat Buser korrekt gehandelt. Das Strafverfahren wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung sei am 4. Juni eingestellt worden, sagte Jeannette Balmer, Sprecherin der Bundesanwaltschaft, am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Sie bestätigte eine Meldung der «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche». Weil noch die Rekursfrist laufe, sei die Verfügung aber noch nicht rechtskräftig.
Der Geologe Buser hatte im Herbst 2012 mehreren Journalisten ein internes Papier der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) weitergegeben. Das Papier erweckte den Eindruck, dass bereits entschieden sei, wo dereinst die nuklearen Abfälle gelagert werden sollen – trotz der laufenden Standortsuche.
Das Umweltdepartement von Bundesrätin Doris Leuthard kam allerdings in seinen Abklärungen zum Schluss, dass die Standortsuche für Atommüllendlager korrekt ablaufe. Lediglich bei den Verfahrensregeln zwischen den Bundesbehörden untereinander und mit der Nagra ortete das Departement Verbesserungsbedarf.
Nach der Veröffentlichung des Nagra-Papiers durch die «SonntagsZeitung» und «Le Matin Dimanche» eröffnete die Bundesanwaltschaft die Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung, die nun eingestellt wurde.