Bundesanwaltschaft tritt nicht auf Anzeige wegen Spionage ein

Die Bundesanwaltschaft eröffnet kein Strafverfahren wegen verbotener Aktivitäten von Nachrichtendiensten in der Schweiz. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden hatte die Interessensgemeinschaft Digitale Gesellschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Die Digitale Gesellschaft hatte Anzeige erstattet (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Bundesanwaltschaft eröffnet kein Strafverfahren wegen verbotener Aktivitäten von Nachrichtendiensten in der Schweiz. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden hatte die Interessensgemeinschaft Digitale Gesellschaft eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Es bestehe kein konkreter und hinreichender Verdacht auf eine strafbare Handlung, heisst es in der Verfügung der Bundesanwaltschaft, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Aus der Anzeige gehe nicht hervor, von wem, wann und an welchem Ort sich eine solche Handlung ereignet haben könnte.

Die Digitale Gesellschaft vermutet, dass mit Spähprogrammen wie «Prism» möglicherweise Straftaten gegen die Schweiz und ihre Bewohner begangen wurden. Dabei stützt sie sich vor allem auf Medienberichten zur den Enthüllungen des früheren US-Geheimdienst-Mitarbeiters Snowden.

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