In der Affäre um die Weitergabe eines internen Nagra-Papiers ist nun auch die Bundesanwaltschaft (BA) aktiv geworden.
Allerdings wird vorerst lediglich der Gesamtzusammenhang der ganzen Geschichte untersucht, wie Bundesanwalt Michael Lauber gegenüber der «SonntagsZeitung» sagte.
Die Untersuchungen zielten in einem ersten Schritt darauf ab, abzuklären, ob es sich bei den Informationen tatsächlich um ein Geheimnis handle, sagte Lauber. Sodann müsse untersucht werden, was wirklich vorgefallen sei. Zuerst müsse der Sachverhalt klar sein.
Für weitergehende Ermittlungen im Hinblick auf eine Strafverfolgung muss laut Lauber allerdings eine Ermächtigung eingeholt werden. Diese erteile das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Konsultation des betroffenen Departements.
Eine solche Ermächtigung werde in der Regel nur verweigert, wenn es sich um einen kleinen, am Rande strafrechtlichen Falle handle, der disziplinarisch geahndet werden könne.
Nagra-Chef Thomas Ernst bestätigt in einem anderen Interview mit der „SonntagsZeitung“ einmal mehr, dass die im internen Nagra-Papier genannten Atommüll-Standorte Zürich Nordost (Weinland) und Jura Ost (Bözberg AG) ein „wahrscheinliches Szenario“ unter vielen sei. Dieses sei aber im „vorderen Drittel“ aller Szenarien anzusiedeln.
Es liege auf der Hand, dass man nicht ein unwahrscheinliches Szenario als Referenz nehme, wenn man Kosten berechnen wolle. Die Nagra habe dasselbe Szenario ausgewählt, welches schon 2006 als Basis für eine Kostenstudie gedient habe.