Das Bundesasylzentrum im zürcherischen Embrach nimmt Anfang 2017 in einem Teil des kantonalen Durchgangszentrums seinen Betrieb auf. Das kantonale Zentrum stellt für diesen Zweck 120 von seinen 360 Plätzen zur Verfügung.
Seit Anfang 2014 betreibt das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Stadt Zürich den Testbetrieb für die beschleunigten Asylverfahren, die nach der Neustrukturierung des Asylbereichs künftig in der ganzen Schweiz angewendet werden.
Im Juli 2015 hatte das SEM zusammen mit dem Kanton Zürich und der Gemeinde Embrach bekannt gegeben, dass der Bund für die Einrichtung eines zweiten Bundesasylzentrums (BAZ) die Anlagen des bestehenden kantonalen Durchgangszentrums Embrach übernimmt.
Das BAZ Embrach wird die Funktion eines Ausreisezentrums übernehmen. Die dort untergebrachten Personen werden die Schweiz mehrheitlich wieder verlassen müssen, wie die Zürcher Sicherheitsdirektion und das SEM am Montag gemeinsam mitteilten.
Etappenweiser Ausbau des Bundesasylzentrums
Ab Anfang 2017 wird ein Teil des kantonalen Zentrums durch den Bundesbetrieb ersetzt. Das SEM richtet ein BAZ mit 120 Plätzen ein, daneben hält das kantonale Zentrum seinen Betrieb mit noch 240 Plätzen aufrecht. Die Zahl der in Embrach untergebrachten Personen aus dem Asylbereich beträgt wie bisher 360.
Das SEM wird den Vollausbau der Anlage auf die Gesamtkapazität von 360 Plätzen im Rahmen der laufenden Umsetzung des neuen Asylsystems weiter vorantreiben. Bis dahin wird der Bestand des Bundesasylzentrums auf 120 Plätze beschränkt bleiben und das kantonale Durchgangszentrum wird weitergeführt. Das SEM rechnet damit, den Vollbetrieb im Jahr 2019 aufnehmen zu können.
Das SEM hat die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) mit dem Betrieb des BAZ Embrach und der Betreuung der Asylsuchenden beauftragt. Die AOZ wird mit Unterstützung des Kantons und der Gemeinde zudem gemeinnützige Beschäftigungsprogramme für die Asylsuchenden organisieren.
Die Sicherheit im Zentrum wird rund um die Uhr durch die Securitas AG gewährleistet. Ein Sicherheitsdispositiv wurde zusammen mit der Kantonspolizei Zürich und den weiteren Blaulichtorganisationen erarbeitet. Für die Bevölkerung wird eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Unterrichtslösung für schulpflichtige Kinder
Um nicht im Bundesasylzentrum und im kantonalen Durchgangszentrum parallele Schulbetriebe aufrecht erhalten zu müssen, besuchen die im Bundesasylzentrum lebenden schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen den Unterricht im kantonalen Durchgangszentrum.
Schliesslich wird eine Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bevölkerung, den Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde und der für die Sicherheit und die Betreuung zuständigen Organisationen gebildet. Die Begleitgruppe wird den Betrieb unterstützen und gegebenenfalls Massnahmen für ein reibungsloses Funktionieren des Zentrums besprechen.
Noch fehlen Plätze im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich sollen im Rahmen der Neustrukturierung des Schweizer Asylsystems, die im Juni dieses Jahres in einer Volksabstimmung angenommen wurde, insgesamt 870 Plätze in Bundesasylzentren entstehen.
Im geplanten Verfahrenszentrum in der Stadt Zürich entstehen 360 Plätze, im Ausreisezentrum Embrach weitere 360 Plätze. Somit fehlen noch 150 Plätze. Ihr Standort ist noch offen. Sobald dieser bekannt ist, wird die Öffentlichkeit informiert.
In der gesamten Schweiz sind 5000 Plätze für Asylsuchende in Bundeszentren vorgesehen, 1280 davon in der Westschweiz. Die Standortkantone von Bundeszentren erhalten vom Bund für ihr Engagement eine Kompensation. So sollen ihnen weniger angenommene Asylsuchende zugewiesen werden