Der Bund wird die Militärunterkunft Gubel in der Gemeinde Menzingen im Kanton Zug ab Frühling 2015 während maximal drei Jahren als Asylzentrum nutzen. Geplant ist ein sogenanntes Wartezentrum für rund 110 Personen.
Am 9. Juni haben die Schweizerinnen und Schweizer die Änderung des Asylgesetzes angenommen. Der Kanton Zug mit über 80 Prozent Ja. Seither kann der Bund eigene Anlagen und Bauten ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen für maximal drei Jahre als Asylunterkünfte nutzen.
Federführend dabei ist das Bundesamt für Migration (BFM) in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Dieses stellt eigene Truppenunterkünfte zur Verfügung – die Truppenunterkunft Gubel ist nun eine davon.
Der Bund wird die Militärunterkunft lediglich während der gesetzlich erlaubten Frist als Asylunterkunft nutzen. «Davor und danach wird die Truppenunterkunft wie bisher durch das Militär genutzt», sagte Divisionär Marco Cantieni, Kommandant der Territorialregion 3, am Freitag vor den Medien in Zug.
Menzingen hofft auf Hilfe vom Bund
Der Bund hat den Zuger Regierungsrat Anfang Mai darüber informiert, dass er die Truppenunterkunft Gubel als Asylunterkunft nutzen werde, sagte Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard, Direktorin des Innern. Seither setze sich die Regierung für die Interessen des Kantons und der Gemeinde Menzingen ein.
In Menzingen, einem Dorf mit rund 4300 Einwohnern, ist man von den Plänen des Bundes «nicht begeistert», wie Gemeindepräsident Roman Staub sagte. Vor zwei Jahren habe man sich noch erfolgreich wehren können. Nun sei aber die rechtliche Lage anders.
Für Menzingen sei wichtig, dass tragbare Lösungen gefunden werden. Staub kann sich beispielsweise vorstellen, dass die Asylsuchenden «nicht überall hingehen können». Der Bund müsse helfen, dass die Nachteile für die Gemeinde, in der sich zur Zeit 25 Asylsuchende aufhalten, möglichst klein seien, sagte Staub weiter.
Für Frauen und Kinder geeignet
Die Unterkunft Gubel wird als sogenanntes Wartezentrum betrieben und mit rund 110 Personen belegt. Durchschnittlich sollen die Asylsuchenden 4 bis 8 Wochen bleiben, wie Sybille Siegwart vom BFM sagte. Da die Anlage oberirdisch angelegt sei, eigne sie sich insbesondere für die Unterbringung von Frauen und Kindern. Renitente Asylsuchende werden in speziellen Zentren untergebracht.
Für den Betrieb der Unterkunft ist der Bund zuständig. Ausserdem trägt er alle Kosten, so zum Beispiel für Beschäftigungsprogramme, Betreuung und Schulung. Der Bund sichert dem Kanton auch eine jährliche Sicherheitspauschale zu. Sollte Zug Ausgaben haben – beispielsweise im Bereich der Infrastruktur – wird der Kanton dafür vom Bund entschädigt.
Der Kanton Zug ist zurzeit zuständig für rund 860 Asylsuchende. Davon müssen rund 620 Personen durch den Kanton untergebracht werden. Die Zuweisung wird durch den Bund aufgrund eines einwohnerproportionalen Verteilschlüssels vorgenommen.
Die Plätze im Gubel werden ab 2015-2018 dem Zuger Kontingent angerechnet. Das bedeutet, dass der Kanton Zug während dem Betrieb der Bundesunterkunft jährlich rund 110 Asylsuchende weniger beherbergen muss.