Bundesbetriebe müssen das Inländerpotenzial nutzen

Der Bundesrat ebnet bei den bundesnahen Betrieben den Weg für den «Inländervorrang light». Mit einem Brief hat er die Unternehmen aufgefordert, mit Blick auf den neuen Zuwanderungsartikel ihre Personalpolitik anzupassen.

Bundesnahe Betriebe wie die Post (Bild) müssen Massnahmen für die Umsetzung des «Inländervorrangs light» treffen. Das hat der Bundesrat in einem Brief angeordnet. (Bild: sda)

Der Bundesrat ebnet bei den bundesnahen Betrieben den Weg für den «Inländervorrang light». Mit einem Brief hat er die Unternehmen aufgefordert, mit Blick auf den neuen Zuwanderungsartikel ihre Personalpolitik anzupassen.

Das Referendum gegen das vom Parlament Ende Dezember 2016 für die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) beschlossene Zuwanderungsgesetz ist gescheitert. Am Ende der Referendumsfrist am vergangenen Freitag kamen statt der benötigten 50’000 Unterschriften lediglich deren 13’000 zusammen.

Ab wann die neuen Bestimmungen gelten, ist laut der Mitteilung der Bundeskanzlei vom Montag noch offen. Der Bundesrat werde das Inkrafttreten der Änderungen im Ausländergesetz demnächst beschliessen. Die Wirtschaft werde Massnahmen treffen müssen, um das Potenzial von Arbeitskräften im Inland ausschöpfen zu können.

Die verselbständigten Unternehmen und Anstalten des Bundes – etwa Post, SBB und Swisscom – hat der Bundesrat mit einem Brief aufgefordert, Massnahmen zu treffen. Damit nachvollziehbar wird, was die Betriebe tun, verlangt der Bundesrat zudem, die Massnahmen zu dokumentieren.

Das Parlament beschloss in der vergangenen Wintersession weder Höchstzahlen für die Zuwanderung noch einen Inländervorrang, obwohl dies vom Volk mit dem Ja zur Zuwanderungsinitiative so beschlossen worden war.

Die Vorlage beschränkt sich darauf, dass Stellensuchende, die bei der Arbeitsvermittlung gemeldet sind, bevorzugt werden. Die Räte einigten sich auf eine Umsetzung, die mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU vereinbar ist.

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