Bundesgericht annulliert Freispruch für Lausanner Polizisten

Das Bundesgericht hat den Rekurs eines jungen Mannes aus Eritrea gutgeheissen. Er hatte Beamte der Waadtländer Polizei beschuldigt, ihn mitten in der Nacht an einem Waldrand abgesetzt zu haben. Ein Polizist habe ihm zudem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.

Es seien nicht alle Fakten berücksichtigt worden, so das Bundesgericht (Bild: sda)

Das Bundesgericht hat den Rekurs eines jungen Mannes aus Eritrea gutgeheissen. Er hatte Beamte der Waadtländer Polizei beschuldigt, ihn mitten in der Nacht an einem Waldrand abgesetzt zu haben. Ein Polizist habe ihm zudem Pfefferspray ins Gesicht gesprüht.

Fünf Polizisten waren in diesem Fall im Dezember 2010 vom Bezirksgericht in Nyon freigesprochen worden. Das Kantonsgericht bestätigte den Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hatte den Polizisten vorgeworfen, einen Kollegen mit Falschaussagen gedeckt zu haben.

Nach Ansicht des Bundesgerichts sind bei dem Urteil aber nicht alle Fakten berücksichtigt worden. Odile Pelet, Anwältin der Polizisten, bestätigte eine entsprechende Meldung der Zeitung „24 Heures“ vom Samstag. Der Fall geht nun zurück ans Kantonsgericht.

Der Vorfall ereignete sich in der Neujahrsnacht 2006. Die Polizisten stritten die Vorwürfe des damals 16-jährigen Mannes aus Eritrea ab. Sie hätten ihn ein Stück weit mitgenommen und bei einer Bushaltestelle abgesetzt. Den Einsatz von Pfefferspray bestritten sie.

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