Das Bundesgericht hat am Freitag das von sechs Westschweizer Kantonen und vom Tessin ratifizierte Konkordat über den legalen Hanfanbau annulliert. Nur der Bund dürfe Regeln zum Umgang mit Hanf erlassen, befanden die Richter.
Die sehr detaillierte Betäubungsmittelgesetzgebung lässt den Kantonen keinen Spielraum für eigene Regeln in Bezug auf den legalen Hanfhandel und -anbau. Die Lausanner Richter hiessen mit dieser Feststellung eine Beschwerde von mehreren Hanfhändlern gut.
Wenn das betreffende Bundesgesetz Hanf mit einem THC-Gehalt von über einem Prozent verbiete, so bedeute dies nicht, dass die Kantone für Hanf mit einem geringeren THC-Gehalt eigene Regeln aufstellen könnten, sagte Bundesrichter Hans Georg Seiler in der öffentlichen Verhandlung.
Bundesrichterin Florence Aubry Girardin war die einzige der fünf Richter, welche das Westschweizer Konkordat verteidigte. Sie sah in der Vereinbarung ein Instrument, mit welchem die Kantone die Wirksamkeit der Bundesgesetzgebung hätten verbessern können.
Das letzten März in Kraft getretene Konkordat sollte den betreffenden Kantonen erlauben, den Anbau und Handel mit legalem Hanf zu kontrollieren. Die Vereinbarung sah eine Meldepflicht für Hanf anbauende Bauern vor. Handeltreibende sollten über eine entsprechende Bewilligung verfügen und Hanfgeschäfte in einem Vertrag schriftlich festhalten.
Das Konkordat war von den Kantonen Waadt, Genf, Freiburg, Neuenburg, Jura, Wallis und Tessin ratifiziert worden.