Die Schliessung der Bergschule Brunnersberg ist definitiv. Das Bundesgericht hat die Beschwerden von 18 Eltern gegen die von den Gemeinderäten Aedermannsdorf, Laupersdorf, Matzendorf und Mümliswil-Ramiswil beschlossene Aufhebung abgewiesen.
Die Gemeinderäte der vier Dörfer hatten im vergangenen Frühjahr beschlossen, die Bergschule Brunnersberg ab August 2014 nicht mehr weiterzuführen. Ein Bericht des kantonalen Volksschulamtes war zuvor zum Schluss gekommen, dass die Gesamtschule die Anforderungen an eine zeitgemässe öffentliche Schule nicht mehr zu erfüllen vermöge.
Im Schuljahr 2012/2013 hatten aus den umliegenden Berghöfen je sechs Kinder den Kindergarten und je sechs die Schule besucht. Gegen die Schliessungsbeschlüsse gelangten 18 betroffene Eltern ans Bundesgericht, das ihre Beschwerden nun abgewiesen hat.
Sie hatten unter anderem erfolglos gerügt, dass über die Fortführung der Bergschule nicht nur die Gemeinderäte, sondern die Gemeindeversammlungen hätten entscheiden müssen. Weiter hatten sie argumentiert, dass die Aufhebung für die Kinder zu unzumutbaren Schul- und Transportwegen führe.
Die Richter in Lausanne halten ihnen entgegen, dass offenbar ein Schülertransport vorgesehen ist. Ob im Zusammenhang mit dem künftigen Schulweg die grundrechtlichen Ansprüche im Einzelfall erfüllt seien, werde dann bei der konkreten Zuteil auf ein bestimmtes Schulhaus zu diskutieren sein. (Urteil 2C_919/2013 vom 7. Januar 2013)