Die fürsorgerische Unterbringung (FU) des heute 23-jährigen Aargauers, der 2009 eine 17-Jährige ermordete, wird vorläufig in der Justizvollzugsanstalt Lenzburg (JVA) fortgesetzt. Dies hat das Bundesgericht im Rahmen einer öffentlichen Beratung entschieden.
Der Mann war Ende Mai aus der psychiatrischen Klinik Königsfelden ausgebrochen und nach Deutschland geflohen. Nach seiner Auslieferung an die Schweiz, wurde er für die Weiterführung der zuvor angeordneten FU wieder in die JVA Lenzburg im Kanton Aargau verlegt. Dort war er bereits einmal untergebracht worden.
Der Verurteilte legte gegen den Entscheid für die Weiterführung der FU Beschwerde ein. Er verlangte die Aufhebung der Unterbringung oder zumindest die Verlegung nach Königsfelden.
Das Bundesgericht hat am Donnerstag mit einer Mehrheit von vier zu einer Stimmen entschieden, dass der Verurteilte vorläufig in der JVA bleiben muss. Weil er noch nicht therapieeinsichtig sei, was sich auch durch die Flucht aus Königsfelden gezeigt habe, sei eine Verlegung dorthin noch nicht angezeigt.
Deshalb werden die bereits bei der ersten Unterbringung in Lenzburg aufgegleisten Therapiemöglichkeiten dort wieder aufgenommen und weitergeführt. Erst wenn eine Krankheitseinsicht vorhanden ist, soll der 23-Jährige verlegt werden. (Sitzung vom 15.12.2016, 5A_652/2016)