Bundesgericht bestätigt Mord-Verurteilung gegen Kosovaren

Ein Kosovare, der 1997 in Gipf-Oberfrick AG aus Blutrache das Mitglied einer verfeindeten Familie erschossen hat, muss wegen Mordes definitiv für 18 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat das Urteil des Aargauer Obergerichts bestätigt.

Der verurteilte Täter soll 18 Jahre hinter Gitter (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein Kosovare, der 1997 in Gipf-Oberfrick AG aus Blutrache das Mitglied einer verfeindeten Familie erschossen hat, muss wegen Mordes definitiv für 18 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat das Urteil des Aargauer Obergerichts bestätigt.

Der damals 19-jährige Kosovare war im Juni 1997 in die Schweiz gereist, um für den Tod seines Onkels nach den Regeln des Kanun Blutrache zu üben. Zusammen mit seinem Cousin spürten sie in Gipf-Oberfrick ein Mitglied der verfeindeten Familie auf.

Aussagen verwertbar

Das Opfer wurde mit 17 Pistolenschüssen getötet und sein Gesicht bis zur Unkenntlichkeit zerschossen, wie es dem zu rächenden Onkel ergangen war. Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte den Täter 2010 wegen Mordes zu 18 Jahren Zuchthaus. Das Aargauer Obergericht bestätigte den Entscheid im vergangenen August.

Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde des Mannes nun abgewiesen. Er hatte im Wesentlichen argumentiert, dass die ihn belastenden Aussagen seines Vaters, eines Onkels und eines Cousin als Beweis nicht verwertbar seien. Die drei Verwandten des Täters waren zwecks ihrer Einvernahme verhaftet worden.

Dabei wurden sie nicht darüber aufgeklärt, dass sie die Unterstützung ihres Heimatkonsulats beanspruchen könnten. Laut Bundesgericht besteht die entsprechende Informationspflicht aber nicht zum Schutz des Verurteilten. Ein Beweisverwertungsverbot lasse sich aus der unterbliebenen Belehrung nicht ableiten.

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