Das Thurgauer Veterinäramt hat einem Landwirt die Tierhaltung nach zahlreichen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz zu Recht auf unbestimmte Zeit verboten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen.
Seit 2002 war es bei dem Landwirt zu zahlreichen Beanstandungen wegen der Tierhaltung gekommen. Er wurde deshalb mehrfach gebüsst. Aufgrund einer Anzeige des Thurgauischen Tierschutzverbandes führte das Veterinäramt im April 2010 erneut eine Kontrolle durch.
Dabei wurden wiederum mehrere gravierende Mängel festgestellt. Unter anderem waren viele der Tiere nass und dreckig oder Kälber nicht ausreichend getränkt sowie mit kotverseuchtem Streu gefüttert worden. Die Ställe waren zum Teil ungenügend oder dann so eingerichtet, dass sich Tiere verletzen konnten.
Auf Ackerbau umstellen
Weiter waren kranke Tiere nicht behandelt und eine Kuh ohne Betäubung getötet worden. Aufgrund der neuerlichen Verstösse verbot das Veterinäramt dem Bauern und allen auf seinem Hof lebenden Personen die weitere Nutztierhaltung auf unbestimmte Zeit.
Nach dem Thurgauer Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde des Betroffenen abgewiesen. Gemäss dem Urteil durfte aufgrund der über Jahre festgestellten zahlreichen Verstösse angenommen werden, dass er grundsätzlich nicht in der Lage ist, seine Tiere ordnungsgemäss zu halten.
Offensichtlich fehle es ihm auch am entsprechenden Willen. Zwar möge ihn die Massnahme hart treffen. Allerdings habe er die Möglichkeit, auf Ackerbau oder eine ähnliche Bewirtschaftungsart umzustellen oder seinen Hof zu verpachten. (Urteil 2C_635/2011 vom 11.3.2012)