Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Basler Lehrmeister

Ein 52-jähriger Basler Automechaniker muss für vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte eine Lehrtochter mit massivem psychischem Druck jahrelang zu Sex genötigt. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes wegen Vergewaltigung bestätigt.

Verhängnisvolle Lehre zur Automechanikerin: Jugendliche vom Lehrmeister vergewaltigt (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein 52-jähriger Basler Automechaniker muss für vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte eine Lehrtochter mit massivem psychischem Druck jahrelang zu Sex genötigt. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes wegen Vergewaltigung bestätigt.

Das Mädchen stammt aus einem sozial problematischen Umfeld und war bei einer Pflegefamilie untergebracht, als es 2005 eine Lehre als Automechanikerin begann. Ihr Lehrmeister, der Vater ihres Pflegevaters, bedrängte sie mit seinem Wunsch nach Sex und drohte ihr für den Weigerungsfall mit Lehrabbruch.

Um sie gefügig zu machen, erzählte er der damals knapp Sechzehnjährigen zudem, er werde dafür sorgen, dass ihre geliebte jüngere Schwester wieder ins Heim komme. Unter dem ständigen Druck, ihrer sozialen Abhängigkeit und ihrer isolierten Situation fügte sich das Mädchen schliesslich in das scheinbar Unvermeidbare.

Die nächsten sechs Jahre missbrauchte der Mann seine Lehrtochter regelmässig. Das Appellationsgericht Basel-Stadt verurteilte den Täter im vergangenen März unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit einer Abhängigen zu vier Jahren Freiheitsstrafe.

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. Die Richter in Lausanne teilen die Auffassung ihrer Basler Kollegen, dass er eine so immense psychische Drucksituation aufgebaut hat, wodurch der ursprüngliche Widerstand seines Opfers gebrochen wurde.

Keine „Liebesbeziehung“

Von seiner Familie habe das Mädchen keine Unterstützung erwarten können und ihr damaliges Zuhause sowie ihre Zukunft hätten von ihrem Peiniger abgehangen. Ein solches Drangsalieren sei geeignet, einen jungen unsicheren Menschen ohne soziales Auffangnetz zu zermürben und unter unerträglichen Druck zu setzen.

Das Verschulden des Betroffenen wiege schwer. Laut Appellationsgericht habe er den Sex verlangt, weil ihm dies nach seiner Ansicht für die grosszügigerweise angebotene Lehrstelle zugestanden habe. Dass er angeblich „verliebt“ gewesen sei, sei zu Recht nicht zu seinen Gunsten berücksichtigt worden.

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