Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Ex-Polizist

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Zürcher Ex-Polizisten Fredi Hafner bestätigt, der die Affäre um den früheren Armeechef Roland Nef ausgelöst hat. Hafner hatte bis zuletzt bestritten, die Polizeiakten zu Nef an die Presse weitergegeben zu haben.

Pensionierter Zürcher Stadtpolizist Fredi Hafner (Archiv) (Bild: sda)

Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Zürcher Ex-Polizisten Fredi Hafner bestätigt, der die Affäre um den früheren Armeechef Roland Nef ausgelöst hat. Hafner hatte bis zuletzt bestritten, die Polizeiakten zu Nef an die Presse weitergegeben zu haben.

Das Zürcher Obergericht hatte Hafner 2012 wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Es hielt es für erwiesen, dass er im Frühjahr 2008 Dokumente zur Strafuntersuchung gegen den damaligen Armeechef Roland Nef im polizeilichen Informationssystem POLIS abgerufen habe.

Diese Akten habe Hafner anschliessend an einen Journalisten der «SonntagsZeitung» weitergegeben. Der heute pensionierte Polizist gelangte ans Bundesgericht und verlangte einen Freispruch. In seiner nun abgewiesenen Beschwerde hatte er argumentiert, dass auch jemand anders die fraglichen Dokumente weitergegeben haben könnte.

Journalist mit Teilaussage

Laut Bundesgericht sind seine Einwände jedoch unbegründet. Gemäss Urteil hat sich das Obergericht eingehend mit der Frage befasst, ob auch ein anderer Beamter als Informant in Betracht kommen könnte, dies aber nach eingehender Würdigung aller Umstände verneint.

Erfolglos blieb auch Hafners Vorwurf, das Obergericht habe die Zeugenaussagen des Journalisten der «SonntagsZeitung» widersprüchlich und willkürlich gewürdigt. Dieser hatte zwar ausgesagt, die Unterlagen nicht von Hafner erhalten zu haben, äusserte sich aber nicht, wer ihm die Akten stattdessen zugespielt haben sollte.

Das Obergericht hatte bereits im Januar 2012 festgestellt, dass diese teilweise Aussageverweigerung nicht zulässig sei. Der entsprechende Beschluss des Gerichts war unangefochten geblieben.

Strafverfahren wegen Nötigung

Gegen Nef war 2006 ein Strafverfahren wegen Nötigung und weiterer Delikte gegen seine Ex-Partnerin eingeleitet worden. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellte die Untersuchung im Oktober 2007 ein, nachdem die Ex-Freundin eine Desinteresse-Erklärung abgegeben und Nef ihr eine Entschädigung gezahlt hatte.

Nef war im Juni 2007 vom Bundesrat zum neuen Armeechef gewählt worden, als das Strafverfahren noch hängig war. Anfang 2008 trat Nef dann das Amt als Chef der Armee an, im Juli trat er im Zuge des bekannt gewordenen Strafverfahrens zurück.

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