Bundesgericht bestätigt Vergewaltigungsurteil gegen zwei Männer

Zwei mazedonische Männer müssen wegen gemeinsamer Vergewaltigung einer Frau auf der Heimfahrt vom Casino Konstanz (D) definitiv für vier und sechs Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat ihre Verurteilung durch das St. Galler Kantonsgericht bestätigt.

Gerichtssaal am Bundesgericht in Lausanne (Bild: sda)

Zwei mazedonische Männer müssen wegen gemeinsamer Vergewaltigung einer Frau auf der Heimfahrt vom Casino Konstanz (D) definitiv für vier und sechs Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat ihre Verurteilung durch das St. Galler Kantonsgericht bestätigt.

Das damals 39-jährige Opfer hatte einen der Täter 2007 im Casino Konstanz kennen gelernt. Er anerbot sich, sie mit seinem Auto nach Hause zu bringen. Auf der Fahrt Richtung St. Gallen wurde sie von zwei der vier mitfahrenden Männer mehrmals brutal vergewaltigt.

Schliesslich liessen die beiden Täter ihr Opfer in Wittenbach SG frei, wo es von Anwohnern verstört aufgefunden wurde. Das St. Galler Kantonsgericht sprach die beiden Mazedonier im vergangenen April der mehrfachen gemeinsamen Vergewaltigung und sexuellen Nötigung schuldig.

Es verhängte Freiheitsstrafen von vier und sechs Jahren, wobei es das Strafmass gegen den Haupttäter im Vergleich zum Urteil des Kreisgerichts um ein Jahr erhöhte. Zudem verurteilte es sie zur Zahlung von 25’000 Franken Genugtuung. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der beiden Verurteilten nun abgewiesen.

In dubio pro reo

Sie hatten in ihren Beschwerden eine Verletzung des Grundsatzes „im Zweifel für den Angeklagten“ gerügt: Im Gegensatz zur Ansicht der St. Galler Justiz müsse davon ausgegangen werden, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich stattgefunden hätten.

Laut den Richtern in Lausanne haben ihre St. Galler Kollegen diese Sicht der Dinge indessen zu Recht verworfen. Das Kantonsgericht habe nicht einfach der Darstellung des Opfers mehr Glauben geschenkt als derjenigen der Verurteilten.

Vielmehr sei es aufgrund einer sorgfältigen Prüfung des Geschehens zur Überzeugung gekommen, dass die beiden Beschwerdeführer um das fehlenden Einverständnis ihres Opfers gewusst und sich abgesprochen hätten, die Frau unter Zwang gemeinsam zu missbrauchen.

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