Die unbedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten gegen einen Thurgauer Pferdehändler wegen Tierquälerei und weiteren Delikten ist definitiv. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Landwirts abgewiesen und das Urteil des Thurgauer Obergerichts bestätigt.
Das Obergericht hatte den Mann im vergangenen April wegen Tierquälerei, Verstössen gegen das Tierschutzgesetz, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie weiteren Delikten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Angelastet wurde ihm eine unsachgemässe Haltung seiner Pferde. Zwei Stuten und ihre Fohlen hatte er in einer improvisierten Aussenbox mit zu wenig Liegefläche gehalten. Weitere sechs Stuten brachte er in einer Halle unter, wo sich die Tiere an herumstehenden Maschinen und Geräten hätten verletzen können.
Kantonstierarzt angegriffen
Als nicht artgerecht wurde zudem die Haltung von zehn ohne Absperrung nebeneinander angebundenen Pferden erachtet. Ausserdem war der Bauer bei einer Hofkontrolle auf den Kantonstierarzt losgegangen und hatte ihn mit einer Waffe bedroht. Zu Übergriffen kam es zudem gegenüber einem Beamten des Gewässerschutzes.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Landwirts nun abgewiesen und seine Verurteilung bestätigt. Der Betroffene ist bereits wegen Tierquälerei vorbestraft. Er hatte unter anderem ein junges Pferd beim Beschlagen zu Tode gequält. Die Richter in Lausanne hatten das Urteil 2009 ebenfalls bestätigt. (6B_592/2011 vom 5.12.2011)