Bundesgericht bestätigt Zusatzstrafe gegen Hanfbauer Rappaz

Hanfbauer Bernard Rappaz muss definitiv ein weiteres Jahr im Gefängnis absitzen. Das Bundesgericht hat die von der Walliser Justiz im letzten Jahr zusätzlich ausgesprochene Strafe bestätigt.

Bernard Rappaz bei der Ankunft zu seinem Berufungsprozess in Sitten im Mai 2012 (Bild: sda)

Hanfbauer Bernard Rappaz muss definitiv ein weiteres Jahr im Gefängnis absitzen. Das Bundesgericht hat die von der Walliser Justiz im letzten Jahr zusätzlich ausgesprochene Strafe bestätigt.

Der Hanfbauer verbüsst zurzeit in Halbgefangenschaft eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Im vergangenen Juli bestätigte das Walliser Kantonsgericht eine Zusatzverurteilung zu einem Jahr Gefängnis für den Handel mit Hanfprodukten im Wert von 1,3 Millionen Franken sowie wegen weiteren Delikten.

Seine Verteidigung hatte erfolglos argumentiert, dass die neuen Vorwürfe bereits mit der ersten Verurteilung abgegolten seien. Das Bundesgericht hat Rappaz Beschwerde gegen das Zusatzverdikt nun aber abgewiesen. Laut Gericht hat er seine Hanfgeschäfte auch nach der ersten Verurteilung im Jahr 2000 fortgeführt.

Entsprechend sei eine neue Untersuchung gegen ihn eröffnet worden. Fest stehe auch, dass er aus Gewinnsucht gehandelt habe, obwohl ihm seine Ausbildung ein Auskommen ohne deliktische Tätigkeit erlaubt hätte. Seine Strafe trat Rappaz 2010 an, nachdem er zuvor mit einem Hungerstreik gegen seine Verurteilung protestiert hatte.

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