Bundesgericht hebt erneut lebenslängliche Verwahrung auf

Das Berner Obergericht muss im Fall des Mörders einer Prostituierten in Biel nochmals über die Bücher. Das Bundesgericht hält die Bedingungen für eine lebenslängliche Verwahrung, wie schon im Fall Lucie, für nicht erfüllt.

Ein Häftling in einer Schweizer Gefängniszelle (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Berner Obergericht muss im Fall des Mörders einer Prostituierten in Biel nochmals über die Bücher. Das Bundesgericht hält die Bedingungen für eine lebenslängliche Verwahrung, wie schon im Fall Lucie, für nicht erfüllt.

Der heute 34-jährige Mann aus der Elfenbeinküste hatte im Herbst 2010 eine Brasilianerin in ihrem Studio mit einem Messer ermordet und danach alles, was ihm von Wert erschien, mitgenommen. Zudem hatte er eine weitere Prostituierte vergewaltigt und eine zu vergewaltigen versucht.

Das Obergericht Bern verurteilte den Ivorer zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe. Zudem sollte er lebenslänglich verwahrt werden, weil gemäss Experten ein sehr hohes Risiko besteht, dass der Mann wieder straffällig wird.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Ivorers gegen die Verwahrung nun gutgeheissen und das Urteil zu Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Voraussetzung nicht erfüllt

Die Lausanner Richter begründen ihren Entscheid mit den gleichen Argumenten, wie bereits im Mordfall des Au-pair-Mädchens Lucie. Die beiden Experten, die den Mörder begutachtet hatten, bezeichnen diesen zwar als sehr gefährlichen Psychopathen.

Wie das Bundesgericht in seinem Urteil schreibt, sagen die Experten aber nicht, dass der Mann sein ganzes Leben lang nicht therapierbar sein wird. Dies ist jedoch eine Voraussetzung für eine lebenslängliche Verwahrung.

In einem anderen Urteil, das mit dem Mord an der Brasilianerin zusammenhängt, hat das Bundesgericht entschieden, dass die Höhe der Genugtuung für den Mann der Ermordeten erhöht werden muss.

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