Der jugendliche Straftäter «Carlos» bleibt vorerst im Gefängnis. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde des 17-Jährigen gegen den Zwischenentscheid des Zürcher Obergerichts nicht eingetreten. Die eigentliche Haftbeschwerde des jungen Mannes ist noch hängig.
Die Jugendanwaltschaft hatte Ende August die Verlegung von «Carlos» ins Gefängnis Limmattal in Dietikon ZH angeordnet. Die Massnahme erfolgte zu seinem eigenen Schutz, nachdem im Medienrummel um die vorangehende Unterbringung des 17-Jährigen in einer Wohnung mit persönlicher Betreuung sein Aufenthaltsort bekannt geworden war.
«Carlos» reichte gegen die Verlegung Beschwerde beim Zürcher Obergericht ein und stellte gleichzeitig ein Gesuch um aufschiebende Wirkung. Letzteres wies das Obergericht am 4. September ab, wogegen «Carlos» ans Bundesgericht gelangte. Die Richter in Lausanne sind auf seine Beschwerde nun gar nicht eingetreten.
Umstrittenes «Sonder-Setting»
Laut Bundesgericht ist aus «Carlos» Eingabe nicht ersichtlich, gegen welche verfassungsmässigen Rechte die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung verstossen könnte. Nicht geprüft werden könne im aktuellen Verfahren, ob die vorübergehende Versetzung in eine geschlossene Einrichtung an sich zulässig gewesen sei.
Die eigentliche Beschwerde gegen die Inhaftierung ist noch am Zürcher Obergericht hängig. Der Fall «Carlos» war durch eine Reportage im Fernsehen SRF zum öffentlichen Thema geworden. Es stellte sich heraus, dass für den straffälligen Jugendlichen ein «Sonder-Setting» eingerichtet worden war.
«Unschöner» Einzelfall
Dieses umfasste eine 24-stündige Betreuung, begleitetes Wohnen in einer 4 1/2-Zimmer-Wohnung und therapeutische Massnahmen. Zudem besuchte «Carlos», der unter anderem einen Jugendlichen mit einem Messer schwer verletzt hatte, täglich ein Thai-Box-Training. Die Kosten beliefen sich auf insgesamt 29’200 Franken pro Monat.
Der Zürcher Justizdirektor Martin Graf nahm zum Fall vor einer Woche öffentlich Stellung. Demnach sollen solche Luxusbehandlungen für straffällig gewordene Jugendliche künftig nicht mehr möglich sein. Beim Fall «Carlos» handle es sich um einen «unschönen, eigentlich tragischen Einzelfall».