Das Bundesgericht tritt nicht auf eine Beschwerden gegen die Ständeratswahl von Peter Föhn ein. Dies hat der Schwyzer SVP-Politiker am Montag gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz von Schweizer Radio DRS bestätigt.
Die abgewiesen Beschwerde des grünen Politikers Toni Reichmuth stützte sich unter anderem auf die Vorschrift, dass ein Ständeratskandidat für seinen Wahlvorschlag 50 beglaubigte Unterschriften brauchte, wie dieser auf Anfrage der sda sagte und entsprechende Medienberichte bestätigte.
Die SVP aber habe die Unterschriften nicht beglaubigen lassen. Dies, obwohl ein Dekret der Staatskanzlei von 2007 und 2011 dies so verlange, schrieb Reichmuth in seiner Beschwerde. Deshalb verlangte er, dass das Bundesgericht den zweiten Ständeratswahlgang aufheben und einen dritten Wahlgang ansetzen würde.
Föhn, der 16 Jahre im Nationalrat war und sich eigentlich aus der Bundespolitik zurückziehen wollte, trat überraschenderweise zum zweiten Runde der Schwyzer Ständeratswahlen an. Die SVP witterte ihre Chance, nachdem der langjährige CVP-Ständerat Bruno Frick im ersten Wahlgang das absolute Mehr verpasst hatte. Tatsächlich setzte sich Föhn am 27. November gegen seine Konkurrenz durch.
Kantonsparlament muss bestätigen
Der Entscheid des Bundesgerichts ändert aber nichts an der Tatsache, dass Föhn noch immer auf seinen offiziellen Amtsantritt als Ständerat warten muss. Weil in Schwyz der Kantonsrat die Resultate der Ständeratswahlen erst bestätigen muss, blieb ihm dieser bislang verwehrt.
Die Bestätigung durch das Kantonsparlament wird am 14. Dezember, am Tag der Bundesratswahlen, erfolgen. Diese werden ohne Föhns Stimme über die Bühne gehen.