Die am 11. März von Genfer Stimmvolk angenommene Verschärfung des Kundgebungsgesetzes muss vom Bundesgericht beurteilt werden: Die Gegner des neuen Gesetzes haben Beschwerde eingelegt. Sie befürchten, dass das Gesetz gegen die Grundprinzipien der Demokratie verstösst.
Das neue Gesetz, gegen das Linke und Gewerkschaften das Referendum ergriffen hatten, sieht vor, dass die Organisatoren einer Kundgebung künftig mit bis zu 100’000 Franken gebüsst werden können, wenn es zu Ausschreitungen kommt.
Der Staat kann zudem den Veranstaltern während bis zu fünf Jahren keine Bewilligung mehr erteilen und Schadenersatz verlangen, selbst wenn sie nicht direkt für Krawalle und Schäden verantwortlich sind.
Die Gegner des Gesetzes sind der Meinung, dieses verletzte das Versammlungsrecht. Sie sind ausserdem davon überzeugt, dass es dem Engagement der Schweiz zuwider laufe. Genf sei der Sitz vieler internationaler Organisationen, da müssten Kundgebungen möglich sein, sagte Anwalt Christian Dandrès vom Gegenkomitee am Donnerstag an einer Medienkonferenz.
Das Komitee, das sich aus mehreren Organisationen und Linksparteien zusammensetzt, verlangt, dass das Bundesgericht jene Teile des Gesetzes annulliert oder mindestens reinterpretiert, die gegen die Verfassung verstossen.
Bereits vor der kantonalen Abstimmung war das Kundgebungsgesetz vom UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte sowie vom Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) kritisiert worden.