Bundesgericht ordnet neue Losziehung für Tessiner CVP-Leute an

Das Bundesgericht ordnet eine neue, manuelle Losziehung zwischen den Tessiner Nationalratskandidaten Monica Duca Widmer und Marco Romano an. Es hat Beschwerden gegen die Entscheide des Tessiner Staatsrats gutgeheissen. Die Losziehung muss bis zum 29. November erfolgen.

Genau gleich viele Stimmen: Monica Duca Widmer und Marco Romano (Archiv) (Bild: sda)

Das Bundesgericht ordnet eine neue, manuelle Losziehung zwischen den Tessiner Nationalratskandidaten Monica Duca Widmer und Marco Romano an. Es hat Beschwerden gegen die Entscheide des Tessiner Staatsrats gutgeheissen. Die Losziehung muss bis zum 29. November erfolgen.

Wie das Bundesgericht am Mittwoch mitteilte, lagen ihm insgesamt drei Beschwerden vor. Eine Begründung seines Urteils legte das höchste Gericht noch nicht vor. Anträge, eine neue Wahl und eine Nachzählung durchzuführen, wies das Bundesgericht ab.

Die Losziehung sei durch ein Mitglied des Staatsrats oder einer Delegation des Staatsrats, das nicht der CVP angehört, an einer öffentlichen Sitzung von Hand vorzunehmen, bestimmten die Richter in Lausanne. Zur Losziehung seien beide Kandidaten sowie Vertreter der Parteien einzuladen.

Am 25. Oktober hatte das Los entschieden, dass Monica Duca Widmer in den Nationalrat einzieht. Duca Widmer hatte am Wahlsonntag, den 23. Oktober, exakt gleich viele Stimmen wie ihr Parteikollege Marco Romano erhalten.

Die erste Auslosung wurde durch ein Computerprogramm vorgenommen. Dieses wird normalerweise bei kommunalen oder kantonalen Wahlen angewendet, wenn Stimmengleichheit vorliegt.

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