Im November 2010 beging der St. Galler Lehrermörder in der Untersuchungshaft Suizid. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass gegen verschiedene involvierte Staatsangestellte ein Strafverfahren eingeleitet werden muss.
Es könne nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass die Verantwortlichen genügend Massnahmen ergriffen haben, um einen Suizid zu verhindern, schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil. Es schliesst auch Fahrlässigkeit nicht aus.
Zu diesem Schluss kommt es in Anbetracht des Ablaufs der Ereignisse vor der Selbsttötung. Für den beschuldigten Kosovaren herrschte ein strenges Haftregime, das «erfahrungsgemäss zu psychischen Leiden führen kann». Er wurde lediglich als Vorbereitung auf die Konfrontationseinvernahme durch eine spezialisierte Psychiaterin untersucht.
Keine Abklärungen, trotz Schlinge
Vier Tage vor dem Suizid zog er sich eine Kopfverletzung zu, die sich nach der Obduktion als Schädelbruch herausstellte. Der Beschuldigte sagte, dass er sich die Verletzung bei einem Sturz zugezogen habe. Obwohl in seiner Zelle eine Schlinge gefunden wurde, klärten die Verantwortlichen nicht ab, ob die Verletzung allenfalls von einem Suizidversuch herrührte.
Ans Bundesgericht gelangt ist der Sohn des Beschuldigten. Sein Vater hatte Anfang 1999 in einer St. Galler Realschule den Lehrer seiner Tochter erschossen. Danach flüchtete er in den Kosovo, wo er festgenommen wurde. Im April 2009 wurde er nach langem Hin und Her an die Schweiz ausgeliefert. Nach Ansicht der St. Galler Justiz hatte der Ded Gecaj seine Tochter sexuell missbraucht.