Der «Blick» hat mit seiner Verhöhnung von Michael von der Heide als «Tunte» nach seinem erfolglosen Auftritt am Eurovision Song Contest die Persönlichkeit des Chansonniers verletzt. Das Medienhaus Ringier ist vor Bundesgericht abgeblitzt.
Michael von der Heide hatte am Eurovision Song Contest (ESC) 2010 für die Schweiz mit seinem Song «Il pleut de l’or» nur zwei Punkte errungen und wurde Letzter. Gewonnen hatte Lena Meyer-Landrut für Deutschland mit ihrem Lied «Satellite». Der «Blick» veröffentlichte dazu Ende Mai 2010 auf der Frontseite eine Fotomontage.
5000 Franken Genugtuung
Der Körper von Lena Meyer-Landrut wurde dabei passgenau mit dem Kopf von Michael von der Heide versehen, daneben stand der Text: «Wir wollen auch eine Lena ! …aber keine mehr von der Heide». Die Zürcher Justiz kam auf Beschwerde des Chansonniers zum Schluss, dass der «Blick» mit diesem Beitrag seine Persönlichkeit verletzt habe.
Von der Heide wurde eine Genugtuung von 5000 Franken zugesprochen. Das Verlagshaus Ringier gelangte dagegen ans Bundesgericht, ist nun aber abgeblitzt. Laut Gericht hat der «Blick» von der Heide öffentlich der Lächerlichkeit preisgegeben und ihn als Homosexuellen sowie für seinen Misserfolg als Sänger verhöhnt.
Mit der Montage vom Kopf des bekennenden Schwulen von der Heide auf den Körper der als fesch und attraktiv abgebildeten Lena sowie der im Text verwendeten weiblichen Form werde er «für den Durchschnittsleser als das dargestellt, was salopp und auch abwertend unter dem Begriff »Tunte« verstanden werden könne».
Weder Satire noch Humor
Der «Blick» habe damit die soziale Geltung von der Heides als Mann und sein berufliches Ansehen als bekannter Chansonnier mit einer Männerstimme verletzt. Die Darstellung sei blosse Schmähkritik und lasse sich nicht als Satire oder Humor rechtfertigen.
Der «Blick» wolle denn auch weder Satire- noch Witzblatt sein, und seine Leser würden auf der Frontseite nichts Humoristisches erwarten. Die Schmähung gegen von der Heide stehe auch in keinem Verhältnis zur Bedeutung des ESC, an dem auch andere Vertreter der Schweiz jüngst nicht besonders erfolgreich abgeschnitten hätten.
Nicht zu beanstanden ist laut Gericht schliesslich die Höhe der zugesprochenen Genugtuung von 5000 Franken. Nach Ansicht der Richter in Lausanne durften ihre Zürcher Kollegen aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung davon ausgehen, dass der «Blick»-Beitrag von der Heide schweren seelischen Schmerz zugefügt hat.