Die SRG ist vor Bundesgericht dem Medienunternehmen Tamedia unterlegen. Ursache des Rechtsstreits ist ein Videospot, in dem Radio- und Fernsehgebühren mit denjenigen von Zeitungsabos verglichen werden.
Tamedia hatte der SRG unlauteren Wettbewerb vorgeworfen und Klage eingereicht. Das Zürcher Handelsgericht hatte Tamedia im Oktober 2014 Recht gegeben und die SRG angewiesen, die umstrittenen Passagen aus dem Videospot «Service Public und Wirtschaftlichkeit» im Internet zu löschen.
Die SRG zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dieses bestätigte nun das Urteil der Vorinstanz und wies die Beschwerde ab, wie die «NZZ am Sonntag» in ihrer jüngsten Ausgabe berichtete.
Fernsehen günstiger als Zeitungslesen
Zentrale Aussage des umstrittenen Werbespots ist, dass die Kosten für das tägliche Fernsehen tiefer seien als diejenigen für das tägliche Zeitungslesen. Dazu werden die Preise für ein Jahresabo des «Tages-Anzeiger» und der «SonntagsZeitung» sowie von «Le Matin» und «Le Matin Dimanche» genannt, die alle zu Tamedia gehören.
Preisvergleiche sind laut Gesetz aber nur bei gleicher Menge und Güte zulässig. Nur wirklich Vergleichbares dürfe miteinander in Beziehung gebracht werden, heisst es im Urteil des Bundesgerichts vom 15. April, das der Nachrichtenagentur sda vorliegt.
Bereinigter SRF-Werbeclip
Mit dem konkreten Vergleich der jährlichen Empfangsgebühr mit einem Zeitungsabonnement werde «der Eindruck der objektiven Vergleichbarkeit der Medienprodukte erweckt». Von einem bloss symbolischen, beziehungsweise plakativen Vergleich, könne keine Rede sein.
Aus dem fraglichen Preisvergleich mit den Logos der Zeitungsprodukte ergibt sich laut Bundesgericht die sinngemässe Aussage, der Konsument fahre mit einem Zeitungsabonnement schlechter als wenn er die Empfangsgebühren bezahlt.
Die SRG muss die Gerichtskosten in Höhe von 5000 Franken übernehmen und ausserdem 6000 Franken Entschädigung an Tamedia bezahlen.