Bis zum Abschluss des Verfahrens zur kantonalen Kulturlandinitiative vor Bundesgericht dürfen im Kanton Zürich keine Gebiete in Bauland umgezont werden. Das höchste Schweizer Gericht hat am Donnerstag eine entsprechende Verfügung erlassen.
Die Weisung der Zürcher Baudirektion vom Juli 2012 an die Gemeinden bleibt damit in Kraft. Sie wurde erlassen, um den Umgang mit Umzonungen bis zur Umsetzung der Kulturlandinitiative zu regeln. Die Kommunen wurden angewiesen, alle Verfahren planungsrechtlicher Natur zu sistieren, mit denen neue Bauzonen geschaffen werden sollten.
Am 19. Mai hatte der Zürcher Kantonsrat entschieden, auf die Umsetzungsvorlage zur Kulturlandinitiative nicht einzutreten. Die bürgerliche Mehrheit argumentierte, dass der neue, im März verabschiedete Richtplan das Anliegen der Initiative bereits aufnehme.
Das Siedlungsgebiet sei um 132 Hektaren verkleinert und die Fruchtfolgeflächen seien um 200 Hektaren erweitert worden.
Anderer Meinung waren die Grünen. Sie warfen dem Kantonsrat vor, er weigere sich, den Volkswillen umzusetzen. Aus diesem Grund reichten sie eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Das Zürcher Stimmvolk hiess die Kulturlandinitiative im Sommer 2012 mit einem Ja-Anteil von 54,5 Prozent gut. Sie verlangt, dass alle ökologisch wertvollen Flächen und Äcker im Siedlungsgebiet, die noch nicht eingezont sind, geschützt werden.