Bundesgericht verfügt Offenlegung der FIFA-Einstellungsverfügung

Die Hintergründe der Einstellung des Korruptionsverfahrens gegen zwei FIFA-Funktionäre werden ans Licht kommen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Medien zur Ausübung ihrer Kontrollfunktion Einblick in die Zuger Verfügung zur Verfahrenseinstellung erhalten.

Die Hintergründe des Korruptionsverfahrens gegen FIFA-Funktionäre kommen ans Licht (Archiv) (Bild: sda)

Die Hintergründe der Einstellung des Korruptionsverfahrens gegen zwei FIFA-Funktionäre werden ans Licht kommen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die Medien zur Ausübung ihrer Kontrollfunktion Einblick in die Zuger Verfügung zur Verfahrenseinstellung erhalten.

Die Staatsanwaltschaft Zug hatte 2010 ein Verfahren wegen Verdachts auf ungetreue Geschäftsbesorgung gegen den Weltfussballverband FIFA und zwei seiner Funktionäre eingestellt, nachdem sie der FIFA 5,5 Millionen Franken Wiedergutmachung bezahlt hatten. Mehrere Journalisten verlangten Einsicht in die Einstellungsverfügung.

Wächterfunktion der Medien

Die Staatsanwaltschaft und das Zuger Obergericht hiessen die Gesuche gut. Die beiden FIFA-Funktionäre gelangten dagegen ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun abgewiesen hat. Die Richter in Lausanne kommen wie die Zuger Behörden zum Schluss, dass an der Einsicht in die fragliche Verfügung ein grosses Interesse besteht.

Laut Gericht ist die Einsicht von Journalisten in die Einstellungsverfügung Voraussetzung für die Berichterstattung über die in der Öffentlichkeit erhobenen Korruptionsvorwürfe bei der FIFA. Ausserdem ermögliche die Einsichtnahme den Medien, ihrer Wächterfunktion gegenüber staatlichen Behörden nachzukommen.

Vorwurf Schmiergeld

Gegenüber den Journalisten seien dabei auch die Namen der beiden Betroffenen zu nennen. Offenzulegen seien auch ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse, wie sie die Behörden berücksichtigt hätten. Nur so könne die Tragweite der Anschuldigungen und der geleisteten Wiedergutmachung hinreichend verstanden werden.

Allerdings bestehe keine Notwendigkeit, auch die Wohnadressen der Funktionäre bekannt zu geben. Die Persönlichkeitsrechte der zwei Angeschuldigten seien durch die Möglichkeit der zivilrechtlichen Anfechtung ungerechtfertigter Medienberichte geschützt.

Den zwei Funktionären war vorgeworfen worden, Schmiergelder in der Höhe von mehreren Millionen Franken entgegengenommen zu haben. Das Geld soll von der ehemaligen Sportvermarktungsagentur ISL/ISMM stammen, die ihren Sitz in Zug hatte und TV-Übertragungsrechte vergab. Die Fifa-Spitze soll von den Zahlungen gewusst haben.

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