Bundesgericht verweigert BKW-Beschwerde aufschiebende Wirkung

Die dem Kernkraftwerk Mühleberg drohende Abschaltung per Ende Juni 2013 bleibt trotz dem Weiterzug ans Bundesgericht aktuell. Die Richter in Lausanne haben der Kraftwerkbetreiberin BKW die aufschiebende Wirkung für ihre Beschwerde verweigert.

Atomkraft-Gegner vor dem AKW Mühleberg (Archiv) (Bild: sda)

Die dem Kernkraftwerk Mühleberg drohende Abschaltung per Ende Juni 2013 bleibt trotz dem Weiterzug ans Bundesgericht aktuell. Die Richter in Lausanne haben der Kraftwerkbetreiberin BKW die aufschiebende Wirkung für ihre Beschwerde verweigert.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vergangenen März entschieden, dass das Kernkraftwerk Mühleberg aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis Ende Juni 2013 betrieben werden darf. Für eine darüber hinausgehende Bewilligung forderten die Richter in Bern vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept.

Die BKW erhoben dagegen Beschwerde ans Bundesgericht. Aus Furcht, dass die Richter in Lausanne nicht vor Ende Juni 2013 entscheiden könnten, ersuchten sie gleichzeitig darum, ihrer Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilten.

Keine Notwendigkeit

Das Bundesgericht hat dieses Gesuch mit Verfügung vom 23. Mai nun abgewiesen. Gemäss dem Zwischenentscheid besteht zum heutigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, eine vorsorgliche Anordnung zu treffen und die Befristung hinauszuschieben.

Ebenfalls nicht aufgeschoben wird laut Gericht die Pflicht der BKW zur Zahlung der vom Bundesverwaltungsgericht festgelegten Verfahrenskosten in der Höhe von 16’000 Franken und der Parteientschädigung von 40’000 Franken.

Was die Erstellung des Instandhaltungskonzepts betrifft, hatten weder die BKW, noch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), welches ebenfalls Beschwerde erhoben hat, um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ersucht.

BKW hält Entscheid „für nachvollziehbar“

AKW-Gegner haben am Dienstag positiv auf den Entscheid des Bundesgerichts zum Kernkraftwerk Mühleberg reagiert. Die Betreiberin des Kernkraftwerks, die BKW Energie AG, hält den Entscheid „für nachvollziehbar“.

Die BKW werde weiter an dem geforderten Instandhaltungskonzept arbeiten, betonte BKW-Sprecher Antonio Sommavilla auf Anfrage. Ein solches Konzept muss die BKW bis im Juni nächsten Jahres vorlegen, sonst droht dem Kernkraftwerk die Abschaltung.

Die AKW-Gegner freuten sich in einer Mitteilung über den Bescheid aus Lausanne. Gleichzeitig bedauern sie aber, dass der Energiekonzern BKW Millionen in die Nachrüstung des Reaktors investieren wolle, statt die Mittel in erneuerbare Energien zu stecken.

Die im Komitee „Mühleberg Ver-fahren“ organisierten Gegner und Beschwerdeführenden hoffen weiterhin auf eine baldige Stilllegung des Atomkraftwerks, wie sie in ihrer Mitteilung schreiben.

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