Im Kampf gegen den geplanten Claraturm beim Basler Messeturm hat Andreas Bernauer eine weitere Niederlage einstecken müssen. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde gegen einen Entscheid des Appellationsgerichts ab.
Gemäss dem am Mittwoch von der Basler Zeitung publik gemachten Urteil kommt das Bundesgericht wie die Vorinstanz zum Schluss, dass Bernauer zu spät den vom Grossen Rat im Juni 2013 gutgeheissenen Bebauungsplan für das Areal Claraturm angefochten habe.
Am vorgängigen Planungs-, respektive Einspracheverfahren habe Bernauer nicht teilgenommen, hält des Bundesgericht fest. In diesem Verfahren hätte er aber seine Einwände bezüglich des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) einbringen können.
Mit Verweis auf das Inventar versuchte Bernauer nach dem Volks-Ja zum Claraturm in der Referendumsabstimmung vom November 2013 das Projekt auf dem Rechtsweg zu Fall zu bringen. Bernauer warf dem Kanton vor, das Bundesinventar übergangen zu haben.
Für den Claraturm muss am Riehenring eine historische Häuserzeile weichen. Aus Sicht Bernauers, der dort eine Bar betreibt, lässt der seit 2011 bestehende ISOS-Eintrag auf dem Claraturm-Areal keine Neubauten zu. Auf diese Frage gingen jedoch weder das Appellations- noch das Bundesgericht inhaltlich ein.
Durch den Rechtsstreit hat sich der Bau des Claraturms um Jahre verzögert. Bei der Vorstellung des 90 Meter hohen Gebäudes mit 170 Wohnungen hatte der UBS Immobilienfonds Sima als Investor 2011 des 100-Millionen-Projekts noch auf eine Realisierung innerhalb von vier Jahren gehofft.